Rechtstracker.at

Anl. 9/43

Fassungen
01.09.1990 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 708/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 9/4301.09.199031.08.1993 BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9 /, 43

Inkrafttretensdatum

01.09.1990BGBl. Nr. 708/1990

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch neun

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,

Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)

1. 9. 1990 (1. Semester)

1. 2. 1991 (2. Semester)

1. 9. 1991 (3. Semester)

1. 2. 1992 (4. Semester)

Text

COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG - ANWENDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung, das in der Fachwissenschaft gewonnene Wissen und Können in die Praxis umzusetzen und die verschiedenen Funktionen und Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung auf praktische Fallbeispiele anzuwenden.

Befähigung, Anwendungsbeispiele selbständig unterrichten zu können.

Weckung des Verständnisses zur praktischen Umsetzung von Organisationswissen.

Lehrstoff:

Selbständiges Üben am Computer.

Anwenden der vorhandenen Textverarbeitungs-Software aufgrund von Problemstellungen der Praxis in der Textbearbeitung und Textverarbeitung einschließlich der Dateiverwaltung.

Anwenden von Organisationsgrundsätzen anhand praktischer Fälle.

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Erstellung aller Arten von Schriftstücken mit dem Computer soll im Vordergrund der Unterrichtsarbeit stehen.

Kurzschriftliche, maschinschriftliche und andere Vorlagen einschließlich Phonogrammen sollen einbezogen werden.

Die sichere Beherrschung von Arbeitsabläufen und die hiefür notwendigen Fertigkeiten sind zu fördern.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12104668

Alte Dokumentnummer

N6199011952A