Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Für die nachstehend genannten Lehramtsausbildungen und Vorbereitungslehrgänge für Erweiterungsprüfungen an Berufspädagogischen Akademien werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
Lehramtsausbildung für Berufsschulen - viersemestrige Ausbildung (Anlagen I und II)Lehramtsausbildung für Berufsschulen - viersemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und römisch zwei)
Lehramtsausbildung für Berufsschulen - zweisemestrige Ausbildung (Anlagen I und III)Lehramtsausbildung für Berufsschulen - zweisemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und römisch drei)
Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht - viersemestrige Ausbildung (Anlagen I und IV)Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht - viersemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und römisch vier)
Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht - sechssemestrige Ausbildung (Anlagen I und V)Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht - sechssemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und römisch fünf)
Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Damenkleidermachen - viersemestrige Ausbildung (Anlagen I und VI/1)Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Damenkleidermachen - viersemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und VI/1)
Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Herrenkleidermachen - viersemestrige Ausbildung (Anlagen I und VI/2)Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Herrenkleidermachen - viersemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und VI/2)
Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken - viersemestrige Ausbildung (Anlagen I und VI/3)Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken - viersemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und VI/3)
Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, ausgenommen Mode und Bekleidungstechnik - viersemestrige Ausbildung (Anlagen I und VII)Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, ausgenommen Mode und Bekleidungstechnik - viersemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und römisch sieben)
Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, ausgenommen Mode und Bekleidungstechnik - zweisemestrige Ausbildung (Anlagen I und VIII)Lehramtsausbildung für den gewerblichen Fachunterricht, ausgenommen Mode und Bekleidungstechnik - zweisemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und römisch acht)
Lehramtsausbildung für Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung - viersemestrige Ausbildung (Anlagen I und IX)Lehramtsausbildung für Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung - viersemestrige Ausbildung (Anlagen römisch eins und römisch neun)
Vorbereitungslehrgänge für Erweiterungsprüfungen für Lehrer des hauswirtschaftlichen Fachunterrichtes und für Lehrer des gewerblichen Fachunterrichtes - Mode und Bekleidungstechnik (Anlagen I und X)Vorbereitungslehrgänge für Erweiterungsprüfungen für Lehrer des hauswirtschaftlichen Fachunterrichtes und für Lehrer des gewerblichen Fachunterrichtes - Mode und Bekleidungstechnik (Anlagen römisch eins und römisch zehn)
Vorbereitungslehrgänge für Erweiterungsprüfungen für Lehrer an Berufsschulen (Anlagen I und XI)Vorbereitungslehrgänge für Erweiterungsprüfungen für Lehrer an Berufsschulen (Anlagen römisch eins und römisch elf)
Dokumentnummer
NOR12101122
Alte Dokumentnummer
N6198420282S