Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/17Anlage eins /, 17
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
Lehrstoff:
ALLGEMEINE SONDERDIDAKTIK
1. Semester (1 Wochenstunde):
Allgemeine Voraussetzungen für die Arbeit der Sonderkindergärtnerin mit dem behinderten Kleinkind. Einblick in verschiedene didaktische Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze, deren Anwendbarkeit (Brauchbarkeit) in Anbetracht der unterschiedlichen Behinderungsarten und -grade bzw. einer Mehrfachbehinderung; allgemeingültige didaktische Prinzipien aus gleicher Sicht; deren Gewichtung und Entsprechung in bezug auf die vorgestellten Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze.
Basale Bedeutung der für die Persönlichkeitsentfaltung unerläßlichen Aspekte der Arbeit mit dem behinderten Kind, wie Umweltoffenheit, Spontanität, Emotionalität, Sozialität, Kreativität und Wertverhalten.
Methoden und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Kontaktnahme, Aussprache, Beratungsgespräch, Eingewöhnungsmodus ua.); Vertrautmachen der Eltern mit speziellen Fördermaßnahmen und -zielen; Formen der Mitarbeit von Eltern ua. Methoden und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Therapeuten, Sozialarbeitern, Psychologen, Ärzten.
Berufsbild, Rolle und Selbstverständnis der Sonderkindergärtnerin im sonderpädagogischen Team, im Kindergarten, im Sonderkindergarten, in der heilpädagogischen Gruppe sowie in der Gesellschaft. Notwendigkeit der Supervision.