Rechtstracker.at

Anl. 1/24

Fassungen
15.05.1985 bis 31.01.1993 — BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2415.05.198531.01.1993 BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 24

Inkrafttretensdatum

15.05.1985BGBl. Nr. 190/1985

Außerkrafttretensdatum

31.01.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)

31. 8. 1991

31. 1. 1992

31. 8. 1992

31. 1. 1993

Text

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG DES BEHINDERTEN KLEINKINDES

2. und 3. Semester (je 1 Wochenstunde):

Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung für die Arbeit in den einzelnen Sparten der Sonderpädagogik insbesondere als eine auf ganzheitliche Erziehung gerichtete Methode (Bildung der Gesamtpersönlichkeit) sowie deren therapeutische Möglichkeiten in der Einzel- und Gruppenarbeit. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum Abbau von Aggression und Spannung, von Kommunikations- und Konzentrationsschwäche; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung); Bedeutung der rhythmisch-musikalischen Erziehung in der Sprachheilpädagogik und der Arbeit mit körperbehinderten Kleinkindern.

Zielsetzung, Anwendung, Grundelemente und Grundhaltungen dieser Methode sowie Übungsarten, Übungsmaterial ua. aufbauend auf den Grundkenntnissen. Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzips der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Verständnis für die Modifikation des Übungsgutes für behinderte Kleinkinder gegenüber den voll entwicklungsfähigen. Sensibilisierung durch Eigenerfahrung für die differenzierte Beobachtung, Analyse und Auswertung von Hospitationen.

Erweiterung der Kenntnis einschlägiger Fachliteratur.

Gesetzesnummer

10008569

Dokumentnummer

NOR12101985

Alte Dokumentnummer

N6198519222S