Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/35Anlage eins /, 35
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
LEIBESERZIEHUNG
1., 2. und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und Interessen der Schüler gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beruf im Sonderkindergarten.
Spezifische Übungsangebote zur motorischen Förderung behinderter Kinder.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Bei jeglicher Leibesübung ist den Forderungen der Gesundheitserziehung Rechnung zu tragen.