Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/38Anlage eins /, 38
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
WERKERZIEHUNG
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Gestalten von Werkstücken in unterschiedlichen Techniken und mit verschiedenartigem Material, die als Bildungsmittel - insbesondere im Hinblick auf Kreativitätsförderung und ästhetischer Erziehung - und als Spielgaben für behinderte Kleinkinder geeignet sind.
Erproben von Werkstoffen und Techniken, die sich für das Werken und textile Gestalten mit behinderten Kleinkindern besonders eignen.
Didaktische Grundsätze:
Zeitraubende Techniken sind möglichst zu vermeiden. Die Verwendung von sogenanntem „wertlosen'' Material in seiner vielfältigen Form ist anzuregen.
Dokumentnummer
NOR12101999
Alte Dokumentnummer
N6198519236S