Rechtstracker.at

Anl. 1/01

Fassungen
15.05.1985 bis 31.01.1993 — BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0115.05.198531.01.1993 BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

15.05.1985BGBl. Nr. 190/1985

Außerkrafttretensdatum

31.01.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)

31. 8. 1991

31. 1. 1992

31. 8. 1992

31 .1. 1993

Text

                                                        Anlage

                                                        ------

  LEHRPLAN DES LEHRGANGES ZUR AUSBILDUNG VON KINDERGÄRTNERINNEN ZU

                      SONDERKINDERGÄRTNERINNEN

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

                               Wochenstundenzahl           Lehrver-

                                   Semester              pflichtungs-

    Pflichtgegenstände         1.     2.     3.   Summe     gruppe

---------------------------------------------------------------------

   Religion ................   2      1      -      3       (III)

A. Theoretischer

Ausbildungsbereich

   Pädagogik für

Sonderkindergärtnerinnen ...   3      3      3      9        II

   Psychologie für

Sonderkindergärtnerinnen ...   2      3      2      7        II

   Soziologie für

Sonderkindergärtnerinnen ...   -      1      1      2        II

   Biologische und

medizinische Grundlagen der

Sonderpädagogik ............   3      2      1      6        II

   Physiologie und

Pathologie der Sprache .....   1      1      -      2        II

   Physiologie und

Pathologie des

Bewegungsapparates .........   2      -      -      2        II

   Physiologie und

Pathologie der Hörfunktion .   -    1(A1)    -     1/0       II

   Physiologie und

Pathologie der Sehfunktion .   -    1(A2)    -     0/1       II

B. Ausbildungsbereich

   Sonderdidaktik

   Allgemeine Sonderdidaktik   1      -      -      1        III

   Didaktik der Arbeit mit

lern- und geistig behinderten

Kleinkindern ...............   3      2      2      7        III

   Didaktik der Arbeit mit

verhaltensauffälligen

Kleinkindern ...............   2      2      1      5        III

   Didaktik der Arbeit mit

sprachbehinderten

Kleinkindern ...............   3      3      2      8        III

   Didaktik der Arbeit mit

körperbehinderten

Kleinkindern ...............   2      2      2      6        III

   Didaktik der Arbeit mit

hörgeschädigten Kleinkindern   -    2(A1)  2(A1)   4/0       III

   Didaktik der Arbeit mit

sehgeschädigten Kleinkindern   -    2(A2)  2(A2)   0/4       III

   Rhythmisch-musikalische

Erziehung des

behinderten Kleinkindes ....   -      1      1      2        IV

   Musikalische Erziehung des

behinderten Kleinkindes ....   1      -      1      2        IVa

   Bildnerisches Gestalten

zur Förderung

entwicklungsgestörter und

behinderter Kleinkinder ....   -      2      -      2        IVa

   Bewegungserziehung zur

Förderung

entwicklungsgestörter und

behinderter Kleinkinder ....   -      -      2      2        IVa

C. Praktischer

   Ausbildungsbereich

   Verhaltenstraining für

Sonderkindergärtnerinnen ...   2      2      -      4        III

   Sonderkindergartenpraxis    6      6      8      20       III

   Besprechung der Praktika    1      1      1      3        III

   Ergänzende berufskundliche

Unterrichtsveranstaltungen .   2      1      1      4         V

---------------------------------------------------------------------

   Gesamtwochenstundenzahl .   36     36     30     102

Unverbindliche Übungen

   Leibeserziehung .........   2      2      2              (IVa)

   Rhythmisch-musikalische

     Erziehung .............   2      -      -               IV

   Instrumentenbau .........   -      2      -               (V)

   Werkerziehung ...........   2      2      -              (IV)

   Aktuelle Fachgebiete ....   -      1      2             (I-VI)

Bemerkungen zur Stundentafel:

  1. Ziffer eins
    Die mit A1 und A2 bezeichneten Pflichtgegenstände im 2. und 3. Semester sind Alternativangebote. Die Schüler haben im
  2. Ziffer 2
    Semester einen der zwei Alternativbereiche (A1 oder A2) zu
    wählen und diesen im 3. Semester beizubehalten.
  3. Ziffer 2
    Praxiswochen: 7 Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.
  4. Ziffer 3
    Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere jene, die nur mit einer Wochenstunde ausgeschrieben sind, können auch geblockt geführt werden. Für Unterrichtsgegenstände, in denen unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen sind, können bei Bedarf abwechselnd mehrere Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenanzahl beizubehalten ist.

Gesetzesnummer

10008569

Dokumentnummer

NOR12101957

Alte Dokumentnummer

N6198519199S