Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/5Anlage eins /, 5
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
Altkatholischer Religionsunterricht
Semester (2 Wochenstunden),
Semester (1 Wochenstunde):
Allgemeines Bildungsziel:
Erarbeitung des Verständnisses vom Wert des Menschen vor Gott und liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind, Achtung vor allem Leben.
Befähigung der Sonderkindergärtnerinnen auch den Eltern vom Evangelium her Hilfe zu geben.
Lehrstoff:
Erheben der Möglichkeit, wieweit die Behinderung die intellektuelle Aufnahmefähigkeit für biblische Aussagen zuläßt, Erkennen der Grenzen.
Umsetzen biblischer Texte in einfache Erzählungen.
Einbeziehung des Kindes in das Leben der Kirchengemeinde bei Feiern, Festen, Gebeten usw.
Didaktische Grundsätze:
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze auch für Religion, soweit es dieser Gegenstand zuläßt.
Dokumentnummer
NOR12101965
Alte Dokumentnummer
N6198519203S