Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
A. Theoretischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den heil- und sonderpädagogischen Aussagesystemen und Begriffen sowie den wissenschaftlichen Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.
Die psychologischen, soziologischen, biologischen und medizinischen Grundlagen für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes sind den Schülern so zu vermitteln, daß daraus ein Verstehen des behinderungsbedingten Verhaltens und der jeweiligen Individualität resultiert, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten von personaler und sozialer Integration sowie die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Team.