Rechtstracker.at

Anl. 1/06

Fassungen
15.05.1985 bis 31.01.1993 — BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0615.05.198531.01.1993 BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 6

Inkrafttretensdatum

15.05.1985BGBl. Nr. 190/1985

Außerkrafttretensdatum

31.01.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,

31. 8. 1991

31. 1. 1992

31. 8. 1992

31. 1. 1993

Text

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

A. Theoretischer Ausbildungsbereich

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den heil- und sonderpädagogischen Aussagesystemen und Begriffen sowie den wissenschaftlichen Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.

Die psychologischen, soziologischen, biologischen und medizinischen Grundlagen für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes sind den Schülern so zu vermitteln, daß daraus ein Verstehen des behinderungsbedingten Verhaltens und der jeweiligen Individualität resultiert, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten von personaler und sozialer Integration sowie die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Team.

Gesetzesnummer

10008569

Dokumentnummer

NOR12101967

Alte Dokumentnummer

N6198519204S