Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
Lehrstoff:
PÄDAGOGIK FÜR SONDERKINDERGÄRTNERINNEN
1., 2. und 3. Semester (je 3 Wochenstunden):
Begriff und Gegenstand der Sonderpädagogik und ihre Bedeutung im Rahmen der allgemeinen Pädagogik; deren Bedeutung in Anbetracht von Behinderungen (allgemein und speziell bei Kleinkindern).
Behinderungen, die den Erziehungs- und Bildungsprozeß beeinträchtigen, mögliche multifaktorielle Bedingtheit, Kausalkette, Verlauf und Auswirkungen, Wege, Möglichkeiten und Trends der Sonderpädagogik, insbesondere auch der Früherfassung und Früherziehung in Zusammenarbeit mit der Familie. Behinderungsarten und Wege zur sonderpädagogischen Diagnostik.
Sonderpädagogische Einrichtungen für behinderte Kleinkinder, ihre je nach Art der Behinderung unterschiedlichen Aufgaben und Formen der Betreuung, Erziehung und Bildung; Erziehungsziele, -situationen, -angebote, -mittel und -maßnahmen, im Zusammenhang damit zB das Spiel, dessen fördernde, stützende, festigende bzw. heilende Wirkung; Erziehung und Therapie, auch deren Abgrenzung. Spezielle pädagogische Probleme bei bestimmten Behinderungsformen (insbesondere Sinnesbehinderungen).
Exemplarisches aus der Entwicklung des Behindertenwesens sowie der Heil- und Sonderpädagogik im Bezug zur Gegenwart.
Der Sonderkindergarten. Sonderpädagogische Betreuung im Kindergarten.
Der Sonderpädagoge im Team.
Einblick in die Möglichkeiten der sonderpädagogischen Schulförderung. Der Lebensweg des Behinderten aus pädagogischer Sicht. Gesellschaftliche Haltungen gegenüber auffälligen und behinderten Menschen ebenso wie deren Einstellungen zur Gesellschaft. Sozialpädagogische Maßnahmen der Erziehungsvorsorge und Erziehungsfürsorge.