Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/16Anlage eins /, 16
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
B. Ausbildungsbereich Sonderdidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ausgehend von den Kenntnissen der allgemeinen Erziehungs- und Bildungsziele, der speziellen Voraussetzungen der Arbeit im Sonderkindergarten sowie der spezifischen Bedürfnisse, Verhaltens- und Betätigungsweisen behinderter Kleinkinder sollen die Schüler die Fähigkeit erwerben, behinderte Kleinkinder zu erziehen, insbesondere ihnen die ihrer Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung entsprechenden Hilfen angedeihen zu lassen.
Dazu gehört das Planen der Arbeit im umfassenden Sinn sowie im Detail, mit der Gruppe sowie mit dem Einzelkind ebenso wie das nachträgliche Reflektieren der Handlungen und Vorgangsweisen.
Ziel des Unterrichtes in Allgemeiner Sonderdidaktik ist es, spartenübergreifend Gemeinsamkeiten und Unterschiede der didaktischen Aufgabenfelder herauszuarbeiten. Die jeweils spartenspezifische Didaktik orientiert sich schwerpunktmäßig an sich aus der Behinderung ergebenden speziellen didaktischen Zielsetzungen, Inhalten sowie Methoden des Erziehens und Lernens.
Durch das Kennenlernen von unterschiedlichen Methoden und Lernprozessen im Zusammenhang mit bestimmten Inhalten bzw. Problemen soll die Entscheidungsfähigkeit und die Flexibilität des pädagogischen Handelns gefördert werden.
In Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie mit anderen Fachleuten im Rahmen des sonderpädagogischen Teams sollen die Schüler den eigenen Aufgabenbereich wahrnehmen, um später im gemeinsamen Tun sowie in der gegenseitigen Unterstützung die größtmögliche Wirkung für das behinderte Kind zu erreichen.