Rechtstracker.at

Anl. 1/17

Fassungen
15.05.1985 bis 31.01.1993 — BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1715.05.198531.01.1993 BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 17

Inkrafttretensdatum

15.05.1985BGBl. Nr. 190/1985

Außerkrafttretensdatum

31.01.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)

31. 8. 1991

31. 1. 1992

31. 8. 1992

31. 1. 1993

Text

Lehrstoff:

ALLGEMEINE SONDERDIDAKTIK

1. Semester (1 Wochenstunde):

Allgemeine Voraussetzungen für die Arbeit der Sonderkindergärtnerin mit dem behinderten Kleinkind. Einblick in verschiedene didaktische Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze, deren Anwendbarkeit (Brauchbarkeit) in Anbetracht der unterschiedlichen Behinderungsarten und -grade bzw. einer Mehrfachbehinderung; allgemeingültige didaktische Prinzipien aus gleicher Sicht; deren Gewichtung und Entsprechung in bezug auf die vorgestellten Konzepte, Projekte, Modelle und Ansätze.

Basale Bedeutung der für die Persönlichkeitsentfaltung unerläßlichen Aspekte der Arbeit mit dem behinderten Kind, wie Umweltoffenheit, Spontanität, Emotionalität, Sozialität, Kreativität und Wertverhalten.

Methoden und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Kontaktnahme, Aussprache, Beratungsgespräch, Eingewöhnungsmodus ua.); Vertrautmachen der Eltern mit speziellen Fördermaßnahmen und -zielen; Formen der Mitarbeit von Eltern ua. Methoden und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Therapeuten, Sozialarbeitern, Psychologen, Ärzten.

Berufsbild, Rolle und Selbstverständnis der Sonderkindergärtnerin im sonderpädagogischen Team, im Kindergarten, im Sonderkindergarten, in der heilpädagogischen Gruppe sowie in der Gesellschaft. Notwendigkeit der Supervision.

Gesetzesnummer

10008569

Dokumentnummer

NOR12101978

Alte Dokumentnummer

N6198519215S