Rechtstracker.at

Anl. 1/18

Fassungen
15.05.1985 bis 31.01.1993 — BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1815.05.198531.01.1993 BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 18

Inkrafttretensdatum

15.05.1985BGBl. Nr. 190/1985

Außerkrafttretensdatum

31.01.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)

31. 8. 1991

31. 1. 1992

31. 8. 1992

31. 1. 1993

Text

DIDAKTIK DER ARBEIT MIT LERN- UND GEISTIG BEHINDERTEN KLEINKINDERN

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden),
  2. Ziffer 2
    und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):

Spezielle Erfordernisse hinsichtlich der Raumgestaltung, des Tagesablaufes und des Spielangebotes als Rahmen für die Erziehung und Bildung des lern- und geistig behinderten Kleinkindes im Kindergarten. Kenntnis der Erziehungs- und Bildungsbereiche als Grundlage für die didaktisch-methodische Vorbereitung und das praktische, pädagogische Vorgehen in der Gruppe. Förderung der Motorik, Sensorik, sozio-emotionalen Erziehung, Sprachförderung, musischen Erziehung, kognitiven Bildung und Denkförderung sowie der lebenspraktischen Erziehung.

Aufbereiten der Bildungsinhalte in kleinsten Teilschritten, ausgehend vom unmittelbaren Erfahrungsbereich des einzelnen Kindes, im Rahmen der Langzeitplanung und der Kurzzeitvorbereitung; Ausarbeitung von Förderplänen sowie Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.

Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf das Auffassungsvermögen, die Rückstände oder Ausfälle in der geistigen Entwicklung des Kindes: Herausstellen der Grundelemente und Grundstrukturen der jeweiligen Gegebenheiten im Sinne eines Durchschaubar-Machens; Auswahl wesentlicher Bildungsinhalte aus der Fülle des möglichen Angebotes; Berücksichtigung des kindadäquaten Tempos bei der Aufnahme und Verarbeitung. Durch Gewöhnung bzw. Übung und Wiederholung soll das Kind ein Handlungsinventar erwerben sowie das Gelernte in aktives Verhalten umsetzen.

Überblick über die möglichen Verursachungen, Erscheinungsbilder und Verlaufsformen geistiger Behinderungen als Voraussetzung für die Entwicklung von Erziehungs- und Bildungsstrategien.

Gesetzesnummer

10008569

Dokumentnummer

NOR12101979

Alte Dokumentnummer

N6198519216S