Rechtstracker.at

Anl. 1/20

Fassungen
15.05.1985 bis 31.01.1993 — BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2015.05.198531.01.1993 BGBl. Nr. 190/1985 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 20

Inkrafttretensdatum

15.05.1985BGBl. Nr. 190/1985

Außerkrafttretensdatum

31.01.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)

31. 8. 1991

31. 1. 1992

31. 8. 1992

31. 1. 1993

Text

DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SPRACHBEHINDERTEN KLEINKINDERN

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester (je 3 Wochenstunden),
  2. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):

Methoden, Mittel und Maßnahmen zur Förderung des sprachlich auffälligen Kleinkindes im Vorfeld der Sprachtherapie:

Kontaktherstellung zum Sprachheilpädagogen; Überwindung von Hemmungen beim Umgang mit Dingen; Initiieren von Imitationsverhalten; Anhebung der Konzentrationsfähigkeit; Verbesserung der sensorischen Unterscheidungsfähigkeit.

Möglichkeiten der Einbeziehung bzw. der Mitarbeit von Kindergärtnerinnen und Eltern - sowie speziell der Hals-, Nasen-, Ohren- und Zahnärzte - bei diversen Maßnahmen der Sprachförderung.

Selektiver Einsatz von sprachfördernden Spielen und Spielgaben insbesondere auch von Bildern und Bilderbüchern; Anleitung zur Herstellung einfachen Übungsmaterials.

Methoden zur Überprüfung der Sprache beim Kleinkind: Beobachtung der Spontansprache, Feststellung der sprachlichen Ausfälle, Erhebung des Entwicklungsstandes von Artikulation, Wortschatz, Satzbau ua.; schriftliche Aufzeichnungen der Überprüfungsergebnisse; Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.

Möglichkeiten und Grenzen der Erkennung von Sprachauffälligkeiten im frühen Lebensalter.

Überblick über die primären und sekundären Sprachentwicklungsstörungen als Voraussetzung für die Behandlung der häufigsten Sprach- und Sprechstörungen im Kleinkindalter (verzögerte Sprachentwicklung, Dysgrammatismus, Dyslalie, Rhinophonie, Stottern, Poltern ua.).

Kenntnis der unterschiedlichen Therapieverfahren auch im Hinblick auf die jeweils spezifische Problematik im Zusammenhang mit anderen Behinderungsarten.

Anleitung zur Anwendung technischer Geräte für die sprachheilpädagogische Arbeit.

Planung und Darstellung der Verlaufsformen der Therapie.

Gesetzesnummer

10008569

Dokumentnummer

NOR12101981

Alte Dokumentnummer

N6198519218S