Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/21Anlage eins /, 21
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT KÖRPERBEHINDERTEN KLEINKINDERN
1., 2. und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):
Konzeption des Gruppenraumes entsprechend den Bedürfnissen körperbehinderter Kleinkinder; Einplanen spezieller Vorrichtungen für einzelne Kinder (therapeutische Behelfe).
Eingebaut in den Tagesablauf methodische Hilfen zur Förderung der Selbständigkeit in lebenspraktischen Bereichen (Essen, An- und Ausziehen, Aufsuchen der Toilette ua.).
Behinderungsadäquates Spiel- und Beschäftigungsmaterial für Einzel- und Gruppenaktivitäten. Methoden und Maßnahmen zur gezielten Förderung der Grob- und Feinmotorik (Grundbewegungsmuster, wie Lageveränderung, Fortbewegung, Handgeschicklichkeit, Artikulation ua.) im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Stellenwert der verschiedenen Spielformen, insbesondere der Konstruktionsspiele (Zeichnen, Malen, Werken ua.), der rhythmisch-musikalischen sowie der musikalischen Erziehung. Anleitung zur Herstellung von spezialisierten Spielmaterialien und Behelfen für körperbehinderte Kleinkinder.
Überblick über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten mit dem Ziel therapiegerechten Erzieherverhaltens auch im Sinne einer fruchtbaren Zusammenarbeit im Team. Erstellung der thematischen Vorbereitung und der Langzeitplanung sowie Ausarbeitung von Erziehungs- und Bildungsstrategien. Führung von Entwicklungsbögen für einzelne Kinder.