Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/23Anlage eins /, 23
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
DIDAKTIK DER ARBEIT MIT SEHGESCHÄDIGTEN KLEINKINDERN
2. und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):
Einführung in die Erlebniswelt des sehgeschädigten (sehbehinderten bzw. blinden) Kleinkindes unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen der Entwicklung: Erfahrungserschwerung durch die Verminderung bzw. den Ausfall von visuellen Umweltsignalen (Einengung bzw. Verarmung des visuellen Wahrnehmungsfeldes); Einschränkung der sozialen Kontaktmöglichkeiten, Kommunikationsschwierigkeiten und damit zusammenhängende psychische Probleme; Gefahr von Folgeschäden, wenn nicht rechtzeitig gezielte Erziehungs- und Bildungsstrategien einsetzen (Früherfassung - Frühförderung).
Didaktisch-methodisches Vorgehen im Hinblick auf die Nutzbarmachung des Rest-Sehvermögens.
Methoden der Kompensation der Ausfälle durch Ausnutzung anderer Sinnesbereiche.
Spezielle Arbeitsbehelfe, inklusive technischer Geräte, zB für das Schieltraining.
Wege und Maßnahmen zur Vermittlung eines der Realität möglichst nahekommenden Umweltbildes; hierauf abzielend Überlegungen zur Raumgestaltung und zur Planung des Tagesablaufes; im Zusammenhang damit spezifische Strategien zur Förderung der Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich, der Aktivität und Mobilität; Aufbereitung der Bildungsinhalte und -angebote; Hilfen zum Abbau allenthalben auffälliger Verhaltensmuster.
Berücksichtigung der Unterscheidung, Abstufung bzw. Abgrenzung von Entwicklungs- und Erziehungsproblemen sehbehinderter bzw. blinder Kinder bei der didaktisch-methodischen Planung der Gruppenarbeit.
Anlegen und Führen notwendiger schriftlicher Aufzeichnungen (Langzeitplanung, thematische Vorbereitung, Entwicklungsbögen für einzelne Kinder).