Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/28Anlage eins /, 28
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist mit den fachlichen Erkenntnissen des theoretischen Ausbildungsbereiches zu verknüpfen und in enger Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, um den Transfer auf die praktischen beruflichen Aufgaben der Sonderkindergärtnerin zu sichern im Sinne einer möglichst allseitigen Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes.
Demonstrationen (unter Einbeziehung von Medien), Exkursionen und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Fachbetreuers stehen. Eine fallweise Gestaltung des Unterrichts als Blockseminar kann sich aus der Eigenart einzelner Lehrinhalte bzw. der Verfügbarkeit außerschulischer Experten als notwendig erweisen.
Die Möglichkeiten der Einbeziehung von Eltern in der jeweils gebotenen Art (von der bloßen Beratung bis zur aktiven Unterstützung der Arbeit) sind wahrzunehmen.
Selbstaktivität und Selbsterfahrung sollen das Interesse der Schüler für die Anliegen der Bewegungserziehung fördern sowie sie zur praktischen Erprobung mit Kleinkindern, einzeln und in der Gruppe, ermutigen.
Das Interesse an berufsbezogener Literatur und selbständiger Weiterbildung ist zu fördern, auch im Hinblick auf die methodische Weiterentwicklung auf diesem Gebiet.