Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang zur Ausbildung zu Sonderkindergärtnerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 190/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 379/1991Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/29Anlage eins /, 29
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1,Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,,
BGBl. Nr. 379/1991)Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,)
31. 8. 1991
31. 1. 1992
31. 8. 1992
31. 1. 1993
Text
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen befähigt werden, Erziehungs- und Bildungsarbeit mit behinderten Kleinkindern - sowohl mit einzelnen als auch in Gruppen - eigenständig und verantwortungsbewußt durchzuführen gemäß dem jeweiligen Stand der Erkenntnisse der Sonderpädagogik und Sonderdidaktik, desgleichen die Zusammenarbeit mit Fachleuten, die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern zu pflegen und alle sonstigen Berufsaufgaben der Sonderkindergärtnerin zu bewältigen.
Dokumentnummer
NOR12101990
Alte Dokumentnummer
N6198519227S