Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 312/1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 350/1994Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/03Anlage eins /, 03
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Paragraph 4,, Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,)
31. 8. 1994 (3. Klasse)
31. 8. 1995 (4. Klasse)
31. 8. 1996 (5. Klasse)
Text
IIa. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch zwei a. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Abschnitt I Z 4 der Anlage zur Verordnung BGBl. Nr. 514/1992 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 163/1993 und der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß diese Bestimmungen nur auf die 4. und 5. Klasse anzuwenden sind und daß weiters von den Summen der Wochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in einem Ausmaß von insgesamt vier Wochenstunden in der 4. und 5. Klasse und zwei Wochenstunden in derAbschnitt römisch eins Ziffer 4, der Anlage zur Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992, in der Fassung der Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1993, und der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1993, ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß diese Bestimmungen nur auf die 4. und 5. Klasse anzuwenden sind und daß weiters von den Summen der Wochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in einem Ausmaß von insgesamt vier Wochenstunden in der 4. und 5. Klasse und zwei Wochenstunden in der
5. Klasse abgewichen werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Dokumentnummer
NOR12108690
Alte Dokumentnummer
N6199436750J