Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 312/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 514/1992Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/23Anlage eins /, 23
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Paragraph 4,, Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,)
31. 8. 1992 (1. Klasse)
31. 8. 1993 (2. Klasse)
31. 8. 1994 (3. Klasse)
31. 8. 1995 (4. Klasse)
31. 8. 1996 (5. Klasse)
Text
GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Der Schüler soll über hygienische Maßnahmen im Kindergarten, allenfalls im Hort, informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht gewonnenen Erkenntnisse sollen den Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
5. Klasse (1 Wochenstunde):
Gesichtspunkte für eine gesunde Lebensführung; persönliche Hygiene, vor allem unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit.
Hygiene im Kindergarten, allenfalls im Hort. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Arten der Infektion, wichtige Infektionskrankheiten, insbesondere des Kindes, Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung (Impfung, Desinfektion). Umgang mit Arzneimitteln.
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten, allenfalls im Hort. Hausapotheke.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten und im Hort maßgebend.
Im Schüler soll das Gefühl der Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie jene der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen geweckt werden. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und den daraus sich ergebenden Schädigungen der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden (Zusammenarbeit, insbesondere mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben).