Rechtstracker.at

Anl. 1/35 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Fassungen
01.09.1985 bis 10.05.1994
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3501.09.198510.05.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 514/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 35

Inkrafttretensdatum

01.09.1985

Außerkrafttretensdatum

10.05.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 514/1992

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Paragraph 4,, Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,)

31. 8. 1992 (1. Klasse)

31. 8. 1993 (2. Klasse)

31. 8. 1994 (3. Klasse)

31. 8. 1995 (4. Klasse)

31. 8. 1996 (5. Klasse)

Text

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll zu erfolgreicher Lernhilfe in der Mathematik befähigen, die über das Können und Wissen hinaus auch Lernprozesse im logischen Denken fördert.

Lehrstoff:

5. Klasse (1 Wochenstunde):

Kennenlernen und Interpretieren der Mathematiklehrpläne an den Schulen für das Pflichtschulalter.

Klären methodischer Grundzüge des Mathematikunterrichts anhand häufig vorkommender Fehler.

Aufzeigen und Einsetzen didaktischer Lehrmittel. Umgang mit Mathematikbüchern.

Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule.

Didaktische Grundsätze:

In der zusätzlichen Ausbildung sollen die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der zu betreuenden Schüler aufgezeigt und die Anwendung von Gedächtnishilfen geschult werden.

Das Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule soll den zukünftigen Erziehern an Horten Einblick in die unterschiedlichen Methoden der Lehrstofferarbeitung geben und sie mit der Bekämpfung häufig vorkommender Fehler vertraut machen.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12101588

Alte Dokumentnummer

N6198514701S