Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 312/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 514/1992Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/39Anlage eins /, 39
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Paragraph 4,, Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,)
31. 8. 1992 (1. Klasse)
31. 8. 1993 (2. Klasse)
31. 8. 1994 (3. Klasse)
31. 8. 1995 (4. Klasse)
31. 8. 1996 (5. Klasse)
Text
INSTRUMENTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist der Bau einfacher Musikinstrumente, die Fertigkeit, auf diesen Instrumenten zu spielen, sowie die Fähigkeit, die selbstgebauten Instrumente in der beruflichen Arbeit sinnvoll einzusetzen. Die Schüler sollen weiters die Fähigkeit erwerben, einfache Musikinstrumente mit Kindern - der jeweiligen Entwicklungsstufe entsprechend - herzustellen und in elementarer Weise anzuwenden.
Lehrstoff:
1. Klasse (2 Wochenstunden):
Bau von einfachen Musikinstrumenten (Schlaghölzern, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumenten, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspiels und ähnliche). Im Verlauf des Instrumentenbaues Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens sowie Experimentieren mit Geräuschen und Klängen. Richtige Handhabung der Instrumente; Pflege der Improvisation, Übungen in der musikalischen Gestaltung von Sprüchen, Liedern, allenfalls auch von Erzählungen. Begleitung zur Bewegung und zu einfachen Tanzformen.
Didaktische Grundsätze:
Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Es soll eine Beziehung zu den Instrumenten, zur Musik und zum selbsttätigen Musizieren im Sinne der Persönlichkeitsbildung durch eigene Aktivität angebahnt werden. Ein dem jeweiligen Können entsprechendes gemeinsames Musizieren ist zu fördern, wobei die selbstgebauten Instrumente bei der Fest- und Feiergestaltung miteinbezogen werden sollten.
Zum Unterricht in Instrumentalmusik, Musikerziehung, Rhythmisch-musikalischer Erziehung, Spielmusik, Kindergarten- und Hortpraxis sowie Werkerziehung ist enge Wechselbeziehung herzustellen.