Rechtstracker.at

Anl. 1/19

Fassungen
01.09.1985 bis 10.05.1994
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1901.09.198510.05.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 514/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 19

Inkrafttretensdatum

01.09.1985

Außerkrafttretensdatum

10.05.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 514/1992

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Paragraph 4,, Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,)

31. 8. 1992 (1. Klasse)

31. 8. 1993 (2. Klasse)

31. 8. 1994 (3. Klasse)

31. 8. 1995 (4. Klasse)

31. 8. 1996 (5. Klasse)

Text

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefen und Festigen des Lehrstoffes der Unterstufe.

Vertiefung grundlegender Kenntnisse der Geometrie und Ausbildung des Anschauungsvermögens.

Anleitung zur selbständigen Auseinandersetzung mit mathematischen Problemen aus lebensnahen Bereichen.

Schulung des Abstraktionsvermögens und Förderung der Fähigkeit, mathematische Probleme exakt zu formulieren (Einführung in den Gebrauch der mathematischen Fachsprache und Fachsymbolik) und sprachlich exakt auszudrücken.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Mengenlehre (auch im Hinblick auf Verständnis mathematisch orientierter Lernspiele) und der mathematischen Frühförderung.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus Algebra, Analysis und Stochastik.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):

Adäquate Grundbegriffe aus der Mengenlehre als Grundlage für die Anwendung in speziellen Lehrstoffgebieten: Menge und Element, Darstellung von Mengen, Vergleich von Mengen (Gleichheit, Gleichmächtigkeit, Teilmengen), Verknüpfung von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung, Differenz- und Produktmenge).

Zahlenmengen (N, Z, Q, römisch eins, R), geometrische Veranschaulichung, Grundrechnungsarten in Q, Rechengesetze (Begriff der Gruppe bzw. des Körpers).

Terme und Termumformungen, Potenzen (Exponenten aus N).

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, Bruchgleichungen, einfache Textaufgaben.

Gebrauch des elektronischen Taschenrechners.

Lösen von quadratischen Gleichungen mit einer Variablen in R, Satz

von Vieta.

Grundbegriffe der Geometrie (Punkt, Strecke, Halbgerade, Gerade, Winkel, allenfalls Figur und Körper), Längen-, Winkel-, Flächen- und Raummaß.

Konstruktion von Dreiecken aus Seiten und Winkeln (Kongruenzsätze), merkwürdige Punkte im Dreieck, Vierecke, regelmäßige Vielecke, Kreis und Kreisteile.

Lehrsatzgruppe des Pythagoras, Umfang und Flächeninhalt ebener Figuren, Kreisberechnungen.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):

Kongruenzabbildungen, Strahlensatz.
Funktionsbegriff, lineare Funktion.

Lineare Gleichungen und Gleichungssysteme mit zwei und drei

Variablen, Textaufgaben.

Darstellung von Körpern (Parallelprojektion), Oberflächen- und Volumsberechnung (Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel allenfalls Pyramidenstumpf und Kegelstumpf).

Potenzen (Exponenten aus Z und Q), Zahlensysteme (dekadisches, binäres), Wurzeln.

Zahlenfolgen (Monotonie, Beschränktheit, Konvergenz) und Reihen (Konvergenz).

Potenzfunktionen, Eigenschaften von reellen Funktionen (Monotonie, Beschränktheit, Symmetrie, Umkehrfunktion).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Ganzrationale und gebrochenrationale Funktionen, Stetigkeit und Grenzwert von Funktionen.

Gleichungen höheren Grades in einer Variablen in R. Winkelfunktionen (Berechnungen am recht- und schiefwinkeligen Dreieck, Beschränkungen auf Sinus- und Kosinussatz), einfache Anwendungsbeispiele.

Vektoren der Ebene, Koordinatendarstellung, Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einer reellen Zahl, Skalarprodukt, Betrag eines Vektors.

Analytische Geometrie der Ebene: Mittelpunkt und Länge einer Strecke, Darstellung von Geraden, Schnittpunkt von zwei Geraden. Auftragen von Strecken, Abstand zwischen Punkt und Gerade, Flächeninhalt des Dreieckes.

Exponentialfunktion, logarithmische Funktion (exponentielles Wachstum).

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig, zwei je Semester.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):

Differenzen- und Differentialquotient, Ableitung von Funktionen (Ableitungsregeln), Anwendung der Differentialrechnung auf Kurvendiskussionen (Polynomfunktionen) und Extremwertaufgaben.

Integralrechnung (Stammfunktionen, bestimmtes und unbestimmtes Integral, Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung, Anwendung der Integralrechnung auf Flächenberechnungen). Grundelemente der beschreibenden Statistik (relative Häufigkeit, Histogramme, Mittelwert und Streuung).

Grundelemente der beurteilenden Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung (Kombinatorik, Wahrscheinlichkeitsverteilung - Erwartungswert und Varianz-, Normalverteilung).

Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung des gesamten Lehrstoffes.

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten, zwei je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Kapitel sollen durch motivierende Beispiele eingeführt werden. Im Anschluß daran sind durch Abstraktionsprozesse Formalisierungen der zu behandelnden mathematischen Probleme vorzunehmen.

Das Verständnis für die Beweisbedürftigkeit mathematischer Aussagen ist zu fördern.

Auf das Schätzen von Ergebnissen und die Übung des Kopfrechnens ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Rechenfertigkeit der Schüler soll durch den Gebrauch des Elektronenrechners nicht beeinträchtigt werden.

Zu anderen Unterrichtsgegenständen sind, wenn möglich, Querverbindungen herzustellen, insbesondere zu Didaktik, Kindergartenpraxis, allenfalls Hortpraxis, zu Werkerziehung, sowie zu den Naturwissenschaften. Diese Verflechtung der einzelnen Unterrichtsgegenstände soll unter Bezugnahme auf ihre strukturellen Verbindungen durch zahlreiche Übungsbeispiele verstärkt werden.

In den Kapiteln Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnungen ist den Problemstellungen der Praxis der Vorzug einzuräumen.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12101572

Alte Dokumentnummer

N6198514685S