Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 355/1985Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IAnlage römisch eins
Text
Altkatholischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der zukünftige Erzieher soll befähigt werden, seinen Zöglingen zu zeigen, daß christlicher Glaube und Realisierung christlicher Gebote nicht nur zur Selbstverwirklichung und Sinnesfindung beiträgt, sondern auch die mitmenschlichen Beziehungen verbessert.
Der Unterricht muß daher christliche Selbst- und Fremderziehung anstreben.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Bibelkunde des AT (als Buch der Kirche, als zeitgeschichtliches Dokument).
seine literarische und künstlerische Bedeutung.
Lesen ausgewählter Texte im Hinblick auf die Verwendung bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit).
Klasse (2 Wochenstunden):
Bibelkunde des NT
Lesen ausgewählter Texte.
Vergleichen von Bibelstellen.
Didaktische Hinweise für die Verwendung in der Arbeit mit Jugendlichen.
Das Evangelium im Hl. Amt im Laufe des Kirchenjahres.
Klasse (2 Wochenstunden):
Aus der Kirchengeschichte (Urkirche - die ersten Konzile - Kirchenspaltungen - Reformation - die Entstehung der altkath. Kirche).
Die Verfassung der altkath. Kirche.
Die Gemeinden in Österreich.
Lieder und Gebete.
Das Hl. Amt der Gemeinde.
Klasse (2 Wochenstunden):
Vergleichende Konfessionskunde - Die ökumenische Bewegung.
Die gemeinsamen Grundlagen: Evangelium, Gebet des Herrn, Glaubensbekenntnis.
Das Evangelium als Grundlage der Ethik und mitmenschlicher Beziehungen.
Lektüre ausgewählter Kapitel (zu Problemen in der Gemeinschaft, Gegenwartsprobleme).
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundfragen christlicher Erziehung (christliche Erziehung in der Familie).
Das Gebet in der Familie, Hausandacht.
Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung des Kindes- und Jugendalters.
Christliche Sexualerziehung.
Das behinderte Kind in Familie, Schule und Kirchengemeinde - Betreuung der Senioren.
Probleme der Freizeitgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch in diesem Schultyp im Religionsunterricht anzuwenden, wobei dem Gespräch bzw. der Seminar- und Gruppenarbeit breiter Raum zu gewähren ist, um in den Schülern Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu wecken. Bei der Auswahl der Methode soll beachtet werden, daß nicht nur Stoffinhalte zu vermitteln sind, sondern daß der Unterricht zu christlichen Werthaltungen führen soll.
Anmerkung
Der Abschnitt III ist von der Novellierungsanweisung, BGBl.
Nr. 352/1994, Z 3, nicht betroffen.