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Anl. 1/05 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
31.08.1985 bis 15.10.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0531.08.198515.10.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 5

Inkrafttretensdatum

31.08.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

15.10.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch eins

Text

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der zukünftige Erzieher soll befähigt werden, seinen Zöglingen zu zeigen, daß christlicher Glaube und Realisierung christlicher Gebote nicht nur zur Selbstverwirklichung und Sinnesfindung beiträgt, sondern auch die mitmenschlichen Beziehungen verbessert.

Der Unterricht muß daher christliche Selbst- und Fremderziehung anstreben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):

  • Strichaufzählung
    Bibelkunde des AT (als Buch der Kirche, als zeitgeschichtliches Dokument).
  • Strichaufzählung
    seine literarische und künstlerische Bedeutung.
  • Strichaufzählung
    Lesen ausgewählter Texte im Hinblick auf die Verwendung bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit).

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Bibelkunde des NT
  • Strichaufzählung
    die „frohe Botschaft''.
  • Strichaufzählung
    Die Entstehung des NT.
  • Strichaufzählung
    Trost und Hilfe.
  • Strichaufzählung
    Lesen ausgewählter Texte.
  • Strichaufzählung
    Vergleichen von Bibelstellen.
  • Strichaufzählung
    Didaktische Hinweise für die Verwendung in der Arbeit mit Jugendlichen.
  • Strichaufzählung
    Das Evangelium im Hl. Amt im Laufe des Kirchenjahres.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Aus der Kirchengeschichte (Urkirche - die ersten Konzile - Kirchenspaltungen - Reformation - die Entstehung der altkath. Kirche).

  • Strichaufzählung
    Die Verfassung der altkath. Kirche.
  • Strichaufzählung
    Die Gemeinden in Österreich.
Lieder und Gebete.
Das Hl. Amt der Gemeinde.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):

  • Strichaufzählung
    Vergleichende Konfessionskunde - Die ökumenische Bewegung.
  • Strichaufzählung
    Die gemeinsamen Grundlagen: Evangelium, Gebet des Herrn, Glaubensbekenntnis.
  • Strichaufzählung
    Das Evangelium als Grundlage der Ethik und mitmenschlicher Beziehungen.
  • Strichaufzählung
    Lektüre ausgewählter Kapitel (zu Problemen in der Gemeinschaft, Gegenwartsprobleme).

  1. Ziffer 5
    Klasse (2 Wochenstunden):

  • Strichaufzählung
    Grundfragen christlicher Erziehung (christliche Erziehung in der Familie).
  • Strichaufzählung
    Das Gebet in der Familie, Hausandacht.
  • Strichaufzählung
    Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung des Kindes- und Jugendalters.
  • Strichaufzählung
    Christliche Sexualerziehung.
  • Strichaufzählung
    Das behinderte Kind in Familie, Schule und Kirchengemeinde - Betreuung der Senioren.
  • Strichaufzählung
    Probleme der Freizeitgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch in diesem Schultyp im Religionsunterricht anzuwenden, wobei dem Gespräch bzw. der Seminar- und Gruppenarbeit breiter Raum zu gewähren ist, um in den Schülern Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu wecken. Bei der Auswahl der Methode soll beachtet werden, daß nicht nur Stoffinhalte zu vermitteln sind, sondern daß der Unterricht zu christlichen Werthaltungen führen soll.

Anmerkung

Der Abschnitt III ist von der Novellierungsanweisung, BGBl.
Nr. 352/1994, Z 3, nicht betroffen.

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101618

Alte Dokumentnummer

N6198516807S