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Anl. 1/30 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
01.09.1985 bis 10.05.1994 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3001.09.198510.05.1994 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 30

Inkrafttretensdatum

01.09.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

10.05.1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch eins

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch drei, Paragraph 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1993,)

Text

KLAVIER

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalmusik)

  1. Ziffer eins
    Kursjahr (1 Wochenstunde):

Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören-Benennen-Spielen (Singen).
Einfache Spielstücke und Liedsätze.
Allenfalls einfache Improvisationsversuche.

  1. Ziffer 2
    Kursjahr (1 Wochenstunde):

Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Fortführen der Intervall- und Motivübungen.
Einfache Vortrags- und Übungsstücke.
Gelegentlich: vierhändiges Spiel.
Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen.

  1. Ziffer 3
    Kursjahr (1 Wochenstunde):

Technische Übungen und leichte Etüden.
Leichte Sonatinensätze und einfache polyphone Spielstücke. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Vierhändige Spielstücke.

  1. Ziffer 4
    Kursjahr (1 Wochenstunde):

Technische Übungen und Etüden.

Sonatinen und Vortragsstücke verschiedener Epochen, leichtere

polyphone Spielstücke.

Vierhändige Spielstücke.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Musiziergut zur Fest- und Feiergestaltung sowie für den Alltag.

  1. Ziffer 5
    Kursjahr (1 Wochenstunde):

Technische Übungen und Etüden mit gesteigerten Anforderungen.

Erweitern der in den Vorjahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anspruchsvollere Spielliteratur nach Begabung des Schülers. Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Anleitung zu selbständigem Erarbeiten von Spielliteratur.

Einsatzmöglichkeiten des Klaviers im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalmusik)

Im Freigegenstand Klavier ist der Schüler aufgrund des Gutachtens eines Fachlehrers seinem Können entsprechend in ein bestimmtes Kursjahr einzureihen. Während der Studienzeit ist eine Versetzung in ein anderes Kursjahr möglich.

Durch die Einführung des Freigegenstandes Instrumentalmusik (Klavier) soll nicht der außerschulische Instrumentalmusik-Unterricht ersetzt, sondern auf die speziellen Anforderungen des Einsatzes im Beruf hingearbeitet werden.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101643

Alte Dokumentnummer

N6198516832S