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Anl. 2/21 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
01.09.1985 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/2101.09.198531.08.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 21

Inkrafttretensdatum

01.09.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph 2,)

Text

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung soll der Schüler - aufbauend auf den bisher ausgebildeten Fähigkeiten zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung zu einer sachgerechten und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gemäßen Betreuung im Bereich der Leibesübungen und des Sports befähigt werden.

Insbesondere ist die Befähigung, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten, durch Vermittlung von Kenntnissen von altersadäquatem, leistungs- und milieugerechtem Bildungsgut zu erreichen. Dabei sind die Interessen der Kinder und Jugendlichen, die örtlichen Gegebenheiten und die Aktualität zu berücksichtigen; es sind jedenfalls jene Bereiche des Lehrstoffes zu erarbeiten, die für die Erreichung dieses Zieles erforderlich sind.

Im Hinblick darauf sind die grundlegenden methodischen Verfahren zur Planung, Gestaltung und Auswertung sportlicher Betätigung mit Kindern und Jugendlichen und wie diese aufgrund der kulturellen, biologischen und sozialen Bedeutung der Leibesübungen zu gesunder Lebensführung und zum Sporttreiben zu motivieren sind, zu vermitteln.

Lehrstoff:

Praktische Ausbildung

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von den Bildungs- und Lehraufgaben her zu sehen: Es ist daher in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer für die Schüler didaktisch-methodisch transparenten Form darzubieten. In verstärktem Maße ist auf die Beherrschung methodischer Maßnahmen, unter Einschluß von Motivation- und Lernhilfen zu achten.

1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Wesentliche Anmerkungen im Hinblick auf Sicherheit und Methoden in konkreten Unterrichtssituationen sind kursiv gedruckt.

Motorische Grundlagen:

Ausdauer:

Vornehmlich Verbesserung der allgemeinen Ausdauer.

Kraft:

Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen, zB durch Springen, Steigen, Klettern und Hangeln, Stützen, Beugen und Strecken in der Hüfte (Mit gebeugten Beinen und mit rundem Rücken), Ziehen und Schieben.

Schnelligkeit:

Verbessern der Reaktionsschnelligkeit.

Verbessern der Aktions- und Kraftschnelligkeit.

Gelenkigkeit:

Erst nach ausreichender Erwärmung üben.

Verbessern (und Erhalten) der Gelenkigkeit in allen wesentlichen

Gelenken.

Gleichgewicht:

Verbessern des Gleichgewichts.

Verbessern des Balancierens von Geräten.

Gewandtheit:

Verbesserung der Bewegungskoordination.

Ökonomisierung der Bewegung.

Geschicklichkeit:

Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, im Erfahren biomechanischer Grundlagen.

Durch Stellen vielseitiger Bewegungsaufgaben, Aufforderung zu selbständiger Lösung.

Ausgewählte Übungen zum Bewegen, Spielen und Leisten, sowie im Hinblick auf eine gesunde Lebensführung aus den Bereichen

Boden- und Gerätturnen:

Leichtathletik.

Schwimmen.

Wasserspringen.

Spiele.

Gymnasik und Tänze.

Skilauf, Eislauf (mindestens eine Wintersportart) im Hinblick auf die Zielsetzungen der didaktisch-methodischen Ausbildung.

Didaktisch-methodische Ausbildung

Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Semestern anknüpfend an Gelegenheiten, die sich in der praktischen Ausbildung ergeben, zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, der Bewegungslehre, Sportpsychologie, Sportsoziologie und Sportbiologie exemplarisch enthalten. Einzelne Bereiche der didaktisch-methodischen Ausbildung sind ab dem 3. Semester nach Möglichkeit im Rahmen der Hort- und Heimpraxis zu erarbeiten.

  1. Ziffer eins
    Begriffserklärungen:
    • Strichaufzählung
      Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Bildungs- und Lehraufgaben des Unterrichtsgegenstandes Leibesübungen.
    • Strichaufzählung
      Wissen um Verknüpfung von Sport, Politik und Wirtschaft, zB anhand von internationalen Sportereignissen oder einzelnen Sportarten.

  1. Ziffer 2
    Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:
    • Strichaufzählung
      Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen jeden Alters und Geschlechts.
    • Strichaufzählung
      Sammlung von altersspezifischen Übungs- und Spielgut.

  1. Ziffer 3
    Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:
    • Strichaufzählung
      Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit von Behinderten, zB bei einfachen Spielen, Schwimmen, rhythmische Bewegungsschulung usw.

  1. Ziffer 4
    Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.

  1. Ziffer 5
    Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Struktur von methodischen Reihen.
    • Strichaufzählung
      Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.

  1. Ziffer 6
    Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
    • Strichaufzählung
      Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der verschiedenen Organisationsformen.

  1. Ziffer 7
    Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:
    • Strichaufzählung
      Kenntnis von verschiedenen Intensivierungsmaßnahmen, wie Zusatzaufgabe, Stationsbetrieb, Gerätebahn, Circuit-Training ua.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis von Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Grundlagen.

  1. Ziffer 8
    Gesundheitserziehung:
    • Strichaufzählung
      Körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit.
    • Strichaufzählung
      Haltungsschwächen - Haltungsschäden - Ausgleichsfunktion der Leibesübungen.
    • Strichaufzählung
      Umweltbedingungen und Hygiene.
    • Strichaufzählung
      Ernährung und Gesundheit.
    • Strichaufzählung
      Alkohol-, Nikotin-, Drogenmißbrauch.
    • Strichaufzählung
      Leibesübungen und geistige Gesundheit.

  1. Ziffer 9
    Sicherheitsmaßnahmen:
    • Strichaufzählung
      Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen. Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Sicherheitsbestimmungen bei Wandertagen und Skikursen, Schulsportwochen usw.
    • Strichaufzählung
      Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
    • Strichaufzählung
      Verhaltensweisen bei Unfällen.

  1. Ziffer 10
    Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Schiedsrichter-, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.

  1. Ziffer 11
    Organisationsformen des österreichischen Sports:
    • Strichaufzählung
      Kenntnis der Struktur und Funktionsweisen des Sports:
      Verbandstruktur, Vereinssport, Schulsport, Fitness-Sport usw.

  1. Ziffer 12
    Sportbiologische Grundkenntnisse:
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse über die Auswirkungen des sportlichen Trainings auf das Herz-Kreislauf-System.
    • Strichaufzählung
      Erleben und Erkennen der Leistungsfähigkeit des eigenen Herz-Kreislauf-Systems bei verschiedenen Belastungsformen.
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse über die Arbeitsweise und Trainierbarkeit der Muskulatur.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, welches wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll jedenfalls gesichert sein.

Für eine längerfristige aufbauende Unterrichtsplanung sind klassenbezogene „Semesterpläne'' (Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Sachgerechte methodische Reihen, Übungsstationen, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kurs- oder Blockform. Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb des Pflichtgegenstandes bzw. auch innerhalb der unverbindlichen Übungen).

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) zu fördern.

Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen, für die das Moment der Weitergabe im zukünftigen Beruf Priorität hat.

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101676

Alte Dokumentnummer

N6198516865S