Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 355/1985Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3/5Anlage 3 /, 5
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIIAnlage römisch drei
Text
Altkatholischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel und didaktische Grundsätze:
Das allgemeine Bildungsziel und die didaktischen Grundsätze sind die gleichen wie im Lehrplan des Lehrganges zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen.
Lehrstoff:
bis 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Erkennen der Grenzen und Möglichkeiten, die von der Behinderung her gegeben sind, um biblische Texte intellektuell aufzunehmen und dementsprechend biblische Aussagen - insbesondere Stellen des Evangeliums - sorgfältig auswählen, in einfache Sprache umsetzen, die Heilsbotschaft emotional erleben lassen.
Wichtigste Aufgabe ist es, daß der Erzieher das Gefühl der Geborgenheit vermittelt, indem er den Jugendlichen in kirchliche Feste und Feiern einbezieht.
Der Erzieher muß auch befähigt werden, mit Eltern und den Menschen aus der Umwelt des Behinderten zu arbeiten und ihnen durch Exegese ausgewählter biblischer Texte die Verantwortung für den behinderten Jugendlichen zu wecken und zu stärken.
Dokumentnummer
NOR12101693
Alte Dokumentnummer
N6198516882S