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Anl. 3/05 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
31.08.1985 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3/0531.08.198531.08.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 5

Inkrafttretensdatum

31.08.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch drei

Text

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Allgemeines Bildungsziel und didaktische Grundsätze:

Das allgemeine Bildungsziel und die didaktischen Grundsätze sind die gleichen wie im Lehrplan des Lehrganges zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester (je 1 Wochenstunde):

  • Strichaufzählung
    Erkennen der Grenzen und Möglichkeiten, die von der Behinderung her gegeben sind, um biblische Texte intellektuell aufzunehmen und dementsprechend biblische Aussagen - insbesondere Stellen des Evangeliums - sorgfältig auswählen, in einfache Sprache umsetzen, die Heilsbotschaft emotional erleben lassen.
  • Strichaufzählung
    Wichtigste Aufgabe ist es, daß der Erzieher das Gefühl der Geborgenheit vermittelt, indem er den Jugendlichen in kirchliche Feste und Feiern einbezieht.
  • Strichaufzählung
    Der Erzieher muß auch befähigt werden, mit Eltern und den Menschen aus der Umwelt des Behinderten zu arbeiten und ihnen durch Exegese ausgewählter biblischer Texte die Verantwortung für den behinderten Jugendlichen zu wecken und zu stärken.

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101693

Alte Dokumentnummer

N6198516882S