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Anl. 3/06 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
01.09.1985 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3/0601.09.198531.08.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch drei

Text

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Ausbildungsbereich A

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefte Kenntnis der heil- und sonderpädagogischen Bildungsproblematik einschließlich der Theorie zur Methodik und Didaktik der Erziehung auffälliger, gestörter und behinderter Kinder und Jugendlicher.

Erweiterter Einblick in die biologischen, medizinischen, psychologischen, entwicklungspsychologischen, tiefenpsychologischen und soziologischen Grundlagen der Pädagogik für auffällige, gestörte und behinderte Kinder und Jugendliche sowie in spezielle Rechtsfragen.

Lehrstoff:

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101694

Alte Dokumentnummer

N6198516883S