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Anl. 3/22 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
01.09.1985 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3/2201.09.198531.08.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 22

Inkrafttretensdatum

01.09.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch drei

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph 2,)

Text

SPEZIELLE BERUFSKUNDE

1. bis 4. Semester (je 3 Wochenstunden):

Psychophysische Probleme Behinderter und Verhaltensauffälliger (2 Wochenstunden):

Hauptergebnisse der Psychosomatik und ihre Bedeutung für die Behindertenpädagogik.

Zusammenhänge zwischen einzelnen Behinderungsformen und bestimmten psychischen Prozessen bzw. Verhaltensauffälligkeiten; besondere seelische Belastungen und Verarbeitungsmechanismen.

Der Behinderte und seine Umwelt.

Die „Persönlichkeit'' behinderter bzw. verhaltensgestörter Kinder und Jugendlicher.

Spezielle Probleme behinderter Menschen: Notwendigkeit besonderer Formen der Hilfestellung, Integration in die Gesellschaft, Lebenserfüllung, Sexualität, Partnerschaft, Krankheit, Alter ua. Der Sondererzieher und seine Tätigkeit in den Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung (2 Wochenstunden):

Die Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung im Überblick;

Berufsbild, berufliche Motivationen, Funktionen, Aufgaben und besondere berufliche Belastungen des Sondererziehers.

Der Behinderte im Heim bzw. in heimähnlichen Einrichtungen;

Möglichkeiten und Grenzen der erzieherischen Führung bzw. Förderung Behinderter in den Institutionen der Heil- und Sondererziehung.

Die Zusammenarbeit des Sondererziehers mit den Angehörigen des Behinderten, mit Kollegen, Therapeuten, Supervisoren ua. Die Freizeitproblematik bei Behinderten und Verhaltensgestörten (5 Wochenstunden):

Bedeutung, Zielsetzungen, Voraussetzungen, therapeutische Chancen und besondere Probleme der Freizeitgestaltung in den Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung.

Freizeitbedürfnisse Behinderter; Möglichkeiten und Grenzen der Aktivierung Behinderter in der Freizeit.

Möglichkeiten konkreter Freizeitgestaltung in den einzelnen Einrichtungen der Heil- und Sondererziehung (Teilbereiche, Behelfe ua.).

Methodik und Didaktik der Freizeitgestaltung mit Behinderten in den verschiedenen Sparten der Sonderpädagogik (mit ausgewählten praktischen Beispielen, Übungen, u.U. auch Hospitationen).

Ausgewählte Brückenliteratur aus dem Bereich der Kinder- und Jugendliteratur.

Die Vorbereitung Behinderter auf Beruf und Lebensführung (1 Wochenstunde):

Die Vorbereitung des Behinderten auf die spätere Lebensführung (Bewältigung des Alltagslebens, Eingliederung in das gesellschaftliche Leben und in die Berufswelt ua.).

Möglichkeiten zur Vermittlung lebenspraktischer Kenntnisse und zur Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten.

Spezielle Kasuistik (2 Wochenstunden):

Analyse konkreter berufs- und heimpraktischer Fall- bzw. Problemsituationen; Suche nach Lösungsmöglichkeiten.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei zweistündige Schularbeiten je Semester.

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101710

Alte Dokumentnummer

N6198516899S