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Anl. 3/24 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
01.09.1985 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3/2401.09.198531.08.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 24

Inkrafttretensdatum

01.09.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch drei

Text

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff der Pflichtgegenstände des Ausbildungsbereiches B ist im jeweiligen Teilbereich in engster Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, wobei alle Möglichkeiten der Veranschaulichung - auch direkte Arbeit mit Behinderten - zu nützen sind.

Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind die „Funktionell-therapeutischen Übungen'' und die Pflichtgegenstände „Psychologisch-psychotherapeutische und verhaltensmodifizierende Behandlungsmethoden'', „Methoden der Heil- und Sondererziehung'', „Spezielle Berufskunde'', „Arbeitsweisen einschlägiger Fachkliniken'' im seminaristischen Betrieb durchzuführen.

Etwaige Exkursionen, Besuche und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Betreuers (Supervisors) erfolgen.

Alle in diesem Ausbildungsbereich tätigen Lehrer haben das Interesse an berufsbezogener Literatur zu wecken und diese als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101712

Alte Dokumentnummer

N6198516901S