Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 355/1985Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3/29Anlage 3 /, 29
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIIAnlage römisch drei
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 2)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph 2,)
Text
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Lehrstoff:
Weiterführung und Vertiefung der im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung'' angeführten Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten und Interessenslagen der Studierenden.
Vorführungen und Demonstrationen bei Gruppen und Kindern und Jugendlichen im Bereiche von Institutionen der Heil- und Sonderpädagogik.
Dokumentnummer
NOR12101717
Alte Dokumentnummer
N6198516906S