Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 355/1985Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3/37Anlage 3 /, 37
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIIAnlage römisch drei
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 2)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph 2,)
Text
LEIBESERZIEHUNG
2. Semester (2 Wochenstunden):
Lehrstoff:
Ausgewählte Bereiche der Leibesübungen, die geeignet sind, psycho-motorische Störungen auszugleichen sowie den durch Behinderung gegebenen Bewegungsumfang zu erweitern. Auswahl und Einsatz von standardisierten Geräten und Behelfsgeräten im Hinblick auf ihre Verwendbarkeit in der Leibeserziehung von Behinderten.
Behinderungsgerechte Hilfestellung.
Im Schwimmen auch Maßnahmen, die zur Rettung von Behinderten erforderlich sind, wie Rettungs- und Befreiungsgriffe und Transportschwimmen.
Maßnahmen zur Motivation von Behinderten für Leibesübungen und Sport.
Dokumentnummer
NOR12101725
Alte Dokumentnummer
N6198516914S