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Anl. 3/37 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
01.09.1985 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3/3701.09.198531.08.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 37

Inkrafttretensdatum

01.09.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch drei

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph 2,)

Text

LEIBESERZIEHUNG

2. Semester (2 Wochenstunden):

Lehrstoff:

Ausgewählte Bereiche der Leibesübungen, die geeignet sind, psycho-motorische Störungen auszugleichen sowie den durch Behinderung gegebenen Bewegungsumfang zu erweitern. Auswahl und Einsatz von standardisierten Geräten und Behelfsgeräten im Hinblick auf ihre Verwendbarkeit in der Leibeserziehung von Behinderten.

Behinderungsgerechte Hilfestellung.

Im Schwimmen auch Maßnahmen, die zur Rettung von Behinderten erforderlich sind, wie Rettungs- und Befreiungsgriffe und Transportschwimmen.

Maßnahmen zur Motivation von Behinderten für Leibesübungen und Sport.

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101725

Alte Dokumentnummer

N6198516914S