Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 355/1985Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3 § 3Artikel 3, Paragraph 3
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
§ 3. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne für den einjährigen Lehrgang und für den zweijährigen Lehrgang der Bildungsanstalt für Erzieher erlassen wurden, BGBl. Nr. 153/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 180/1969, tritt hinsichtlich des einjährigen Lehrganges mit 31. August 1985 und hinsichtlich des zweijährigen Lehrganges mit 31. August 1986 außer Kraft. Paragraph 3, Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne für den einjährigen Lehrgang und für den zweijährigen Lehrgang der Bildungsanstalt für Erzieher erlassen wurden, Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1963,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1969,, tritt hinsichtlich des einjährigen Lehrganges mit 31. August 1985 und hinsichtlich des zweijährigen Lehrganges mit 31. August 1986 außer Kraft.
Dokumentnummer
NOR12101612
Alte Dokumentnummer
N6198516801S