Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Soziale Sicherheit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 218/1986 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 202/1998Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 1998,
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über Soziale Sicherheit
StF: BGBl. Nr. 218/1986
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. März 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß Art. 41 Abs. 2 am 1. Juni 1986 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. März 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß Artikel 41, Absatz 2, am 1. Juni 1986 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Dokumentnummer
NOR11008743
Alte Dokumentnummer
N6198610638W