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Anlage 1B.5.4
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Maschinstrickerei
I. STUNDENTAFELrömisch eins. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe |
Klasse |
1. | 2. | 3. |
1 | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch drei) |
2 | Deutsch . | 3 | 2 | 2 | | (I)(römisch eins) |
3 | Lebende Fremdsprache (Englisch) | 2 | 2 | – | | (I)(römisch eins) |
4 | Geschichte | – | 2 | – | | (III)(römisch drei) |
5 | Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | – | – | | (III)(römisch drei) |
6 | Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung | – | 2 | 2 | | IIIrömisch drei |
7 | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | | (IVa)(römisch vier a) |
8 | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | 2 | – | | (I)(römisch eins) |
9 | Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik | 2 | 1 | – | | IIrömisch zwei |
10 | Textverarbeitung | 2 | – | – | | IVbrömisch vier b |
11 | Maschinenkunde und Elektrotechnik | 2 | 2 | 2 | | Irömisch eins |
12 | Textile Faserstoffe | 2 | 2 | – | | IIrömisch zwei |
13 | Stickereizeichnen | 3 | 3 | 4 | | (III)(römisch drei) |
14 | Stickerei | 3 | 3 | 4 | | Irömisch eins |
15 | Mechanische Textiltechnologie | – | – | 2 | | IIrömisch zwei |
16 | Werkstättenlaboratorium | – | – | 4 | | IIIrömisch drei |
17 | Werkstätte | 12 | 14 | 15 | | (Va)(römisch fünf a) |
| Gesamtwochenstundenzahl | 36-39 | 36-39 | 36-39 | 111*) | |
18 | Pflichtpraktikum | mindestens vier Wochen vor Eintritt in die letzte Klasse. |
| Freigegenstände *) | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe |
Klasse |
1. | 2. | 3. |
Stenotypie | 2 | 2 | – | 4 | (V)(römisch fünf) |
Lebende Fremdsprache (Englisch) | – | – | 2 | 2 | (I)(römisch eins) |
Betriebswirtschaft | – | – | 2 | 2 | IIrömisch zwei |
Mathematik und angewandte Mathematik | – | – | 2 | 2 | (I)(römisch eins) |
Aktuelle Fachgebiete *1) (...) (bis zu) | – | 2 | 2 | 4 | I bis IVrömisch eins bis römisch vier |
UnverbindlicheÜbungen*) |
Bewegung und Sport .... (bis zu) | 2 | 2 | 2 | 6 | (IVa)(römisch vier a) |
Förderunterricht*) |
Deutsch | | | *2) | | (I)(römisch eins) |
Lebende Fremdsprache (Englisch) | | | *2) | | (I)(römisch eins) |
Mathematik und angewandte Mathematik | | | *2) | | (I)(römisch eins) |
| | | | | | | | |
_____________________
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1B Abschnitt Ia.*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1B Abschnitt römisch eins a.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE 2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
7. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1B.
8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
9. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
10. TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
11. MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
12. TEXTILE FASERSTOFFE Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.
Lehrstoff:
1. Klasse (2 Wochenstunden):
Natürliche Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften und Einsatz.
Chemiefasern:
Eigenschaften, Erzeugung, Einsatz.
Fasermodifikation:
Mechanische und chemische Verfahren, Mischungen.
Vorschriften und Normen:
Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.
2. Klasse (2 Wochenstunden):
Stickereianalyse:
Stickgrund, Garn, Bohrung, Farbwechsel, Stichführung, Stichzahl, Garnverbrauch; Verlust.
Kostenfaktoren:
Sticken, Schererei, Ausschneiden, Bleichen, Adjustieren, Färben, Drucken, Ausrüstung; Endkontrolle.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.
13. STICKEREIZEICHNEN Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Techniken zur Herstellung von Stickereientwürfen kennen, und er soll Stickereientwürfe fachgerecht vergrößern können. Er soll Vorlagen abändern und ergänzen können.
Lehrstoff:
1. Klasse (3 Wochenstunden):
Schrift:
Schriftarten, Monogramme.
Entwürfe:
Rapportübungen, Ornamente, Formgestaltung.
Technik:
Rapportpapier, Vergrößerer, Rapportberechnungen; Vergrößerung.
Zeichnen:
Ausziehübungen, Sticharten, Darstellung von Effekten.
2. Klasse (3 Wochenstunden):
Muster:
Bordüre, Gallon, Band, Allover, Einsatz; modische Artikel.
Zeichnen:
Musterblätter, Stickvorlagen.
3. Klasse (4 Wochenstunden):
Musterelemente:
Spachteln, Bohrware (Höhl, Birnenlöcher, Lochstickerei, Steffel), Fülleffekte, Ätzstickerei, Tüll.
Vergrößern:
Große Muster, mehrfarbige Muster; Berücksichtigung verschiedener Materialien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Koordination der Unterrichtsplanung mit den Pflichtgegenständen „Stickerei“ und „Werkstätte“ verbessert das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Entwurf, Stickereizeichnung und Stickmuster.
Das künstlerische und technische Engagement wird durch den Besuch von Ausstellungen und Ateliers gefördert.
14. STICKEREI Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen zur Herstellung von Stickereien verfügen.
Lehrstoff:
1. Klasse (3 Wochenstunden):
Maschinen:
Handstickmaschine, Schiffchenstickmaschine, Großstickautomat, Mehrkopfautomat; Hilfsmaschinen.
Stichbildung:
Einfadensystem, Zweifadensystem.
Nadelsteuerung:
Pantograph, Nadelexzenter, Schiffchenexzenter, Nadeltypen.
Sticharten:
Fahrungen, Steppstiche, Plattstiche, Füllungen.
Sticktechnik:
Stickböden, Garne; einfache Muster, Rapport.
2. Klasse (3 Wochenstunden):
Maschineneinstellung:
Exzenter, Garnspannung, Sperrzeug, Nadeln, Bohrer.
Fehler und Fehlerursachen:
Erkennung, Behebung.
Steuerungselemente:
Lochkarte, Automat.
Sticktechnik:
Sprengfäden, Fahrungen, Bohren (Stäffel, zusammenhängende Löcher, Birnenlöcher), Monogramme.
Musterübertragung:
Punchen, Repetieren.
3. Klasse (4 Wochenstunden):
Automat:
Lochkarten, Abtastsysteme, moderne Steuerungen, Rapportwechsel, Montage.
Mehrkopfautomat:
Vergleich mit Großstickmaschine; Steuerung, Programmierung, Wartung.
Punchen und Repetieren:
Mechanische Systeme, Kartenarten; elektronische Systeme.
Sticktechnik:
Bohren (Höhle, Spachteln, Picots); wechselfärbige Muster, Emblems, Ätztechnik.
Musterübertragung:
Repetieren, Spiegeln, Drehen; Übertragung auf andere Datenträger.
Datenträger:
Lochkarte, Achtkanalstreifen, Magnetband, Diskette; Lesen, Korrektur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In diesem Zusammenhang bewährt sich die Erläuterung der Arbeitsverfahren unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften des Endproduktes. Daher kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größere Bedeutung zu als der technologischen Detailfunktion.
Bildtafeln, Skizzenblätter, Firmenunterlagen und das Anlegen einer Mustersammlung mit Fertigungs- und Steuerungsunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
15. MECHANISCHE TEXTILTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1B.5.3
16. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Siehe Anlage 1B.5.1
17. WERKSTÄTTE Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
1. Klasse (12 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Garne, Stickböden). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen. Austausch von Verschleißteilen.
Pantographenstickerei:
Bedienung und Handhabung der Maschinen. Taktübungen am Pantographen. Steppstiche, Plattstiche, Bohreffekte.
Maschinstickerei:
Großmaschinsticken (Bedienung und Handhabung der Maschinen).
2. Klasse (15 Wochenstunden):
Pantographenstickerei:
Sticken von Mustern nach Vorlage.
Maschinstickerei:
Großmaschinsticken (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Korrektur aufgefundener Fehler). Kleinstickautomaten (Bedienung und Handhabung der Maschinen und Steuersysteme. Erkennen und Beheben von Störungen). Schmieren und Warten der Maschinen.
Puncherei und Repetieren:
Bedienung und Handhabung der Maschinen. Erkennen und Beheben von Störungen. Schmieren und Warten der Maschinen. Herstellung von Datenträgern für Stickautomaten. Repetieren vorhandener Datenträger mit Korrekturen.
Lagerhaltung:
Ausgabe und Übernahme von Material; Materialkartei.
3. Klasse (16 Wochenstunden):
Puncherei und Repetieren:
Herstellung von Datenträgern nach anspruchsvollen Vorlagen. Sticktechniken (Ätzware, Bohrware, wechselfärbige Ware, Farb- und Rapportwechsel). Umsetzen von einem Datenträgersystem auf ein anderes. Abändern der hergestellten Datenträger. Punchen von Datenträgern für Kleinstickautomaten.
Maschinstickerei:
Großstickmaschinen (Einstellen der Automaten entsprechend den Sticktechniken). Kleinstickautomaten (Einlaufen der Datenträger aus der Puncherei. Einstellung der Automaten entsprechend den Sticktechniken. Erkennen von fehlerhaften Datenträgern). Montagearbeiten an den verschiedenen Maschinen. Umrüsten; Erstellung eines Wartungs- und Schmierplanes. Elektronische Steuerung (Bedienung und Handhabung der Maschinen. EDV-unterstützte Herstellung von Datenträgern für Großstick- und Kleinstickmaschinen).
Lagerhaltung:
Bedarfsplanung, Bestellung, Eingangskontrolle, Inventur.
Nachstickerei:
Ausbessern der Stickfehler.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.
Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
18. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT DEUTSCH LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.