Rechtstracker.at

Anl. 1a

Fassungen
01.09.2010 bis 31.08.2011 — BGBl. II Nr. 205/2007 · 4 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1a01.09.201131.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 106/2009 · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 170/2011
Anl. 1a01.09.201031.08.2011 § → § BGBl. II Nr. 205/2007 · 4 Dokumente
Anl. 1a05.05.200931.08.2010 § → § · 16 Dokumente
Anl. 1a01.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 198/2006 · 17 Dokumente
Anl. 1a13.07.200431.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2004 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.200312.07.2004 § → § BGBl. II Nr. 283/2003 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199631.08.2003 § → § BGBl. Nr. 281/1996 · 20 Dokumente
Anl. 1a01.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 664/1995 · 20 Dokumente
Anl. 1a16.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199315.10.1993 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199231.08.1993 § → § · 17 Dokumente
Anl. 1a01.09.199031.08.1992 § → § BGBl. Nr. 762/1990 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.198931.08.1990 § → § BGBl. Nr. 452/1989 · 9 Dokumente
Anl. 1a01.09.198731.08.1989 BGBl. Nr. 631/1987 · 6 Dokumente

Das RIS führt für diesen Tag 4 Dokumente zu Anl. 1a.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 106 aus 2009,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins a

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 106/2009

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2,

Absatz 7,):

31.8.2008: 1. Klasse

31.8.2009: 2. Klasse

31.8.2010: 3. Klasse

31.8.2011: 4. Klasse

Text

                                                      Anlage 1A.1.3

                                                      -------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ZIMMERER

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden           Lehrver-

    Pflichtgegenstände *)             Klasse       Summe   pflich-

                                  1.  2.  3.  4.           tungs-

                                                           gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ...................... 2   2   2   2      8      (III)

2 Deutsch ....................... 3   2   2   2               (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2   2   -   -               (I)

4 Geschichte .................... -   2   -   -             (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2   -   -   -             (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Politische Bildung ............ -   -   2   2               III

7 Bewegung und Sport ............ 2   2   2   2             (IVa)

8 Mathematik und angewandte

   Mathematik .................... 4   2   -   -               (I)

9 Darstellende Geometrie ........ 3   -   -   -               (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

   Umwelttechnik ................. 2   1   -   -                II

11 Elektronische Datenverarbeitung

   und angewandte elektronische

   Datenverarbeitung ............. -   2   -   -                 I

12 Baukonstruktion ............... 3   3   3   3                 I

13 Baumechanik ................... -   2   2   2                 I

14 Holzbau ....................... 3   3   3   3                 I

15 Baubetrieb .................... -   -   2   3                 I

16 Konstruktionsübungen .......... 4   4   5   5                 I

17 Werkstättenlaboratorium ....... -   -   2   -               III

18 Werkstätte .................... 9   12 14  15              (Va)

__________________________________________________________________

      Gesamtwochenstundenzahl     36- 36- 36- 36-   148 *)

                                  39  39  39  39

19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor dem

                                  Eintritt in die letzte Klasse.

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden           Lehrver-

    Freigegenstände *)                Klasse       Summe   pflich-

                                  1.  2.  3.  4.           tungs-

                                                           gruppe

__________________________________________________________________

Stenotypie ...................... 2   2   -   -             (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . -   -   2   2             (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (.....)  -   -   2   2         I bis VI

_________________________________________________________________

          Unverbindliche Übungen *)

_________________________________________________________________

Bewegung und Sport .... (bis zu)  2   2   2   2             (IVa)

_________________________________________________________________

             Förderunterricht *)

_________________________________________________________________

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2)              (I)

Lebende Fremdsprache (......) .. *2) *2) *2) *2)              (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2)                      (I)

---------------------------------------------------------------------

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt römisch eins a.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 7
    BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 9
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzten Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß Önorm A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche, Konturerzeugende von Zylinder und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke. Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißsachen erübrigt.

Zwei Schularbeiten.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidtionszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.

  1. Ziffer 2
    Klasse (1 Wochenstunde):
    Kohlenwasserstoffe:

Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (Molekularer Aufbau, Eigenschaften).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.

  1. Ziffer 11
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 12
    BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes kennen. Er soll Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Begriffe:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;

Ablauf des Bauvorhabens.

Bauplatz:

Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten; einfache Gründungen (Fundamente, Abdichtungen).

Aufgehendes Mauerwerk:

Massivwände, Rauchfänge, Leichtwände, Zwischenwände.

Deckenkonstruktionen:

Massivdecken, Deckenuntersichten, Fußböden.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),

Beton, Bindemittel.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Dachkonstruktionen:

Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer, bauphysikalische Probleme.

Stiegen:

Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

Baustoffe:

Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Sonnenschutz. Anstrich.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.

Baustoffe:

Putz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstriche.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Bauphysik:

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).

Haustechnik:

Heizung. Lüftung. Installationen.

Vermessungswesen:

Längenmessung, Lage- und Höhenmessung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde (Vermessungswesen) beträgt in der 4. Klasse eine halbe Wochenstunde.

13. BAUMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Kräfte:

Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch),

Gleichgewichtsbedingungen, Momente, Kräftepaare.

Standsicherheit:

Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen, Lastaufstellung.

Rechnerische Ermittlung von Auflagerkräften.

Fachwerke:

Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Träger:

Einfache Träger auf zwei Stützen, Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.

Festigkeitslehre:

Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Biegung, Abscherung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Dachtragwerke:

Bemessen von Pfetten- und Sparrendächern einschließlich aller

Tragglieder.

Hallenkonstruktionen:

Fachwerk, Dreigelenksrahmen einschließlich aller Sekundärträger

(Brett-, Kantholz- und schichtverleimte Konstruktionen).

Brücken:

Hänge- und Sprengwerke, Balkenbrücke.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

14. HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen. Er soll Aufgaben des Holzbaues selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Holz:

Aufbau, Eigenschaften, Holzbringung, Fehler und Krankheiten, Schädlinge, Holzlagerung, Holzauswahl und Holztrocknung.

Holzschutz:

Baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,

vorbeugende Maßnahmen, Brandschutz.

Zimmerei:

Einrichtungen, Vorrichtungen, funktioneller Ablauf, Werkzeuge (Arten, Wirkungsweise, Verwendung und Instandhaltung).

Konstruktionen:

Holzverbindungen und Verbindungsmittel, Träger, Hänge- und Sprengwerke, Decken und Fußböden.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Konstruktionen:

Dächer (Sparrendächer, Pfettendächer, einschließlich aller Tragglieder, Dachausmittlung, Binder- und Pfettenteilung, Austragung von Grat und Ichsensparren und den dazugehörigen Schiftern), Stiegen (Arten, Verziehung, Dimensionierung, Oberflächenbehandlung, Bauvorschriften).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Arten, Antrieb, Wartung, Schutzmaßnahmen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Hilfsstoffe:

Isolier- und Dämmstoffe, Leichtbaustoffe, Sperrstoffe, Kitte,

Klebe- und Anstrichmittel, Leime.

Konstruktionen:

Riegel- und Blockbau, Ständer und Tafelbauweisen, Hallen (2- und 3- Gelenksrahmen).

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Gerüstungen:

Staffelgerüste, Leitergerüste, abgebundene Gerüste, Ausschußgerüste, Lehrbogengerüste, Schutzmaßnahmen.

Konstruktionen:

Pölzen von Baugruben und Künetten, Stahlbetonschalungen, Leimbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Baumechanik” und „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.

15. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung der Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben des Fachgebietes mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Organisation:

Bauvorschriften; Vertrags- und Fachnormen. Baustellenrichtung;

Ablaufplanung.

Baumaschinen und -geräte:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wartung, Kosten.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Vergabe:

Kostenschätzung, Mengenermittlung, Materialbedarf, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ergänzen

den Unterricht.

Für die rechtzeitige Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” wichtig.

  1. Ziffer 16
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig einfache normgerechte Bau- und Konstruktionspläne anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,

Bemaßung und Beschriftung.

Fertigkeiten:

Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Pläne:

Einreichplan, Polierplan und Detailpläne eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

  1. Ziffer 4
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Pläne:
    Statische Bemessung und Ausführungspläne aus dem Holzbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Baumechanik” und „Holzbau” wichtig.

  1. Ziffer 17
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Messen:

Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.

Prüfen:

Roh- und Hilfsstoffe; Eignungs- und Güteprüfungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Zimmerers ausgehend von normgerechten Zeichnungen selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.

Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften für Baustellen insbesondere Dienstnehmerschutzverordnung und die einschlägigen Verordnungen und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (9 Wochenstunden):
    Handwerkstätte:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Handhabung der Werkzeuge. Fertigkeiten (Messen, An- und Aufreißen, Zurichten der Hölzer, Sägen, Behauen, Schlitzen, Stemmen, Zapfenschneiden, Nageln, Hobeln, Bohren, Herstellen von Werkstoff- bzw. Holzverbindungen, Träger verschiedener Art, Knotenpunkte).

  1. Ziffer 2
    Klasse (13 Wochenstunden):
    Handwerkstätte:

Aufschnüren, Abbinden, Bezeichnen der Hölzer, Herstellen von Werkstoffverbindungen mit Dübeln, Laschen aus Holz und Metall, Verankerungen, Austragung schräger Kopfbänder, Austragung einfacher Grat-, Ichsen- und Schiftsparren.

Maschinenhalle:

Handhabung und Verwendung von stationären Zimmereimaschinen, Anwendung von Handmaschinen, Fertigkeiten (Zinken, Graten, Fasen, Abrichten und Leimen).

  1. Ziffer 3
    Klasse (14 Wochenstunden):
    Handwerkstätte:

Austragen von Graten, Kehlen und Schiftern, Aufreißen und Herstellen von Hallenbindern, einfachen Dachstühlen und Holzwänden.

Maschinenhalle:

Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen sowie der Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Fertigkeiten (Schneiden, Hobeln, Fräsen, Schlitzen, Leimen), Aufreißen und Herstellen von geraden Stiegen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (16 Wochenstunden):
    Handwerkstätte:

Aufstellen von Gerüstungen, Lehrbögen, gewendelten Absteifungen und Schalungen. Anfertigen von Dachstühlen, Brücken und Stiegen (Modelle), Vorrichten von Schindeln und Durchführen von Schindeldeckungen. Rechnerischer Abbund.

Maschinenhalle:

Leimbau (Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen), Stiegenbau, Brückenbau, einfaches Schweißen.

Arbeitsvorbereitung:

Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Aufmaß und Arbeitsbestätigungen, Materialbedarf, Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen, Lagerhaltung, Bestellisten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Ablauf zu gewährleisten.

19. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40077729

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 106 aus 2009,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins a

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 106/2009

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2,

Absatz 7,):

31.8.2008: 1. Klasse

31.8.2009: 2. Klasse

31.8.2010: 3. Klasse

31.8.2011: 4. Klasse

Text

Anlage 1A.1.4

-------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT UND SÄGETECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden           Lehrver-

    Pflichtgegenstände *)             Klasse       Summe   pflich-

                                  1.  2.  3.  4.           tungs-

                                                           gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ...................... 2   2   2   2      8      (III)

2 Deutsch ....................... 3   2   2   2               (I)

3 Lebende Fremdsprache (.....)... 2   2   2   2               (I)

4 Geschichte .................... -   2   -   -             (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2   -   -   -             (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Politische Bildung ............ -   -   2   2              III

7 Betriebswirtschaft ............ 3   2   2   3                I

8 Rechnungswesen ................ 3   2   2   2                I

9 Bewegung und Sport ............ 2   2   2   2             (IVa)

10 Mathematik und

   angewandte Mathematik ......... 4   -   -   -               (I)

11 Physik und angewandte Physik .. 2   -   -   -              (II)

12 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ............. 2   1   -   -               II

13 Elektronische Datenverarbeitung

   und angewandte elektronische

   Datenverarbeitung ............. -   2   -   -                I

14 Elektrotechnik *1) ............ -   -   2   2               (I)

15 Grundlagen des Maschinenbaues . 2   -   -   -                I

16 Holzbearbeitungsmaschinen ..... -   3   3   2                I

17 Sägewerksanlagen .............. -   -   2   2                I

18 Forstwirtschaft ............... 2   2   -   -              III

19 Holzwirtschaft ................ -   -   2   2              III

20 Technologie ................... -   3   2   2                I

21 Konstruktionsübungen .......... -   2   2   2                I

22 Werkstätte .................... 9  12  12  12              (Va)

__________________________________________________________________

  Gesamtwochenstundenzahl         35- 36- 36- 36-    147 *)

                                  38  39  39  39

23 Pflichtpraktikum.............mindestens vier Wochen vor

                                Eintritt in die letzte Klasse.

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden           Lehrver-

    Freigegenstände *)                Klasse               pflich-

                                  1.  2.  3.  4.           tungs-

                                                           gruppe

__________________________________________________________________

Zweite lebende

Fremdsprache *2) (...) .......... 2   2   2   2              (I)

Stenotypie ....................... 2   2   -   -              (V)

Darstellende Geometrie ........... 2   -   -   -              (I)

Aktuelle Fachgebiete *4) (..) .... -   -   2   2         I bis VI

__________________________________________________________________

            Unverbindliche Übungen *)

__________________________________________________________________

Bewegung und Sport ...... (bis zu) 2   2   2   2            (IVa)

__________________________________________________________________

               Förderunterricht *)

__________________________________________________________________

Deutsch ......................... *3) *3) *3) *3)             (I)

Lebende Fremdsprache (.....)..... *3) *3) *3) *3)             (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... *3)  -   -   -              (I)

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Übungen.

*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt römisch eins a.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1 C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Grundbegriffe:

Aufgaben der Volkswirtschaftslehre, Ziele der Wirtschaftspolitik.

Produktion:

Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb-Unternehmen,

Massenproduktionsgesetz.

Wirtschaftsordnungen:

Modelle, reale Formen, Vergleiche.

Markt:

Definition, Einteilung, Preis.

Einkommen:

Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.

Geld und Währung:

Geldgeschichte, Geldwert, Störungen.

Konjunktur:

Phasen, Entwicklung, Impulse.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

  1. Ziffer 7
    BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.

Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll daher sozial und umweltbewußt handeln. Der Schüler soll häufige Schriftstücke der Wirtschaftspraxis abfassen und diktieren können. Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation erkennen können.

Der Schüler soll zur Kommunikation und Kooperation, zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur, zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb und Unternehmung:

Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Unternehmungsformen. Mitarbeiter, Vollmachten.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Kaufvertrag:

Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.

Wechsel:

Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.

Markt und Marketing:

Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.

Materialwirtschaft:

Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung; Kennzahlen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Handelsbetriebe:

Funktionen des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Entwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.

Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:

Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserteilung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.

Außenhandel:

Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll

und Zollverfahren, Exportförderung.

Finanzierung:

Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Geld- und Kapitalmarkt:

Wertpapiere, Wertpapierbörse.

Bankbetriebe:

Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.

Sonstige Dienstleistungsbetriebe:

Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr,

Revisionsbetriebe.

Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:

Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,

Fertigungsbetriebe und Umwelt.

Industriebetriebe:

Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen

Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,

Rationalisierung, Qualitätssicherung).

Industrielle Leistungsbereiche:

Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Dies bedingt ua. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing” und eine geraffte Darstellung in Randbereichen, wie „Handelsvermittler”, „Lagerhausbetriebe” und „Typen der Bankbetriebe”.

Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, vor allem im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag”, „Schadensabwicklung” und „Personal”. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.

Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen und Fallstudien einschließlich der Verfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.

Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.

Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff einer Klasse in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Klassen wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.

Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft” bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichts aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.

In jeder Klasse vier Schularbeiten.

8. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebäuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehenden Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen.

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten, Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).

Steuern:

Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale

Bestimmungen, Verbuchung.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses).

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Bilanz:

Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung. Rückstellung. Forderungsbewertung. Erstellung von Abschlüssen.

Wirtschaftliches Rechnen:

Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,

von Valuten und Devisen.

Doppelte Buchhaltung:

Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung

laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Kostenrechnung:

Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation). Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbeitragsrechnung).

Automatisierung im Rechnungswesen:

Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Bilanz:

Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen. Rücklagen (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.

Steuern:

Gliederung, Abgabenverfahrensrecht. Einkommensteuer;

Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;

Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;

Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zur Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonderes Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern” und „Personal” ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.

Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeit) an.

In jeder Klasse vier Schularbeiten.

Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.

Der Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant selbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.

  1. Ziffer 9
    BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 10
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 11
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A. 1.2

12.CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1A. 1.2

  1. Ziffer 13
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 14
    ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion elektrischer Maschinen und Anlagen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll elektrische Störungen an solchen Maschinen und Anlagen eingrenzen und einfache Störungen beheben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Wärmegeräte:

Arten; Steuerung, Thermostatsregelung.

Transformatoren:

Arten, Anwendung.

Elektromotoren:

Arten, Aufbau, Bestandteile, Betriebsarten, Betriebsverhalten,

Anwendung. Schutzarten, Isolierklassen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Lichttechnik:

Größen. Glühlampen, Gasentladungslampen;

Leuchten.

Schutzmaßnahmen:

Fehler (Arten, Gefährlichkeit). Netzabhängige und netzunabhängige

Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen besondere Bedeutung zu.

Bildliche Darstellungen fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der

  1. Ziffer 4
    Klasse 1 Wochenstunde.

  1. Ziffer 15
    GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung).

Nichtmetalle des Fachgebietes, Kunststoffe.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager;

Zahnräder, Kupplungen, Riementrieb, Kettentrieb.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben in der Praxis des Fachgebietes.

Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” wichtig.

  1. Ziffer 16
    HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Handhabung der gebräuchlichen Werkzeuge und Maschinen zur Holzbearbeitung sowie deren Instandsetzung kennen und die wichtigsten Sicherheitsvorschriften beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Werkzeugzurichtung:

Schärfscheiben, Sägeblattbehandlung.

Sägehauptmaschinen:

Gatter, Bandsägen, Spaner.

Sägenebenmaschinen:

Doppelbesäumer, Kapp- und Ablängsägen,

Hackmaschinen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Hobelmaschinen:

Abrichthobelmaschinen, Dicktenhobelmaschinen, kombinierte

Maschinen.

Fräsmaschinen:

Untertischfräsmaschinen, Oberfräsmaschine, Formfräsmaschinen.

Schleifmaschinen:

Bandschleifmaschinen, Tellerschleifmaschinen, Lackschleifmaschinen,

Trommelschleifmaschinen.

Furniermaschinen:

Schälmaschinen, Messermaschinen. Sonstige

Holzbearbeitungsmaschinen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Förderanlagen:

Pneumatische Förderanlagen, Stetigförderer, Unstetigförderer.

Kraft- und Antriebsmaschinen:

Wasserkraftmaschinen, Verbrennungskraftmaschinen.

Steuerungstechnik:

Pneumatik, Hydraulik.

Schutzmaßnahmen:

Dienstnehmerschutzverordnung, Maschinenschutzvorrichtungsverordnung, Brandschutz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes. Bildliche Darstellungen, visuelle Hilfsmittel und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.

  1. Ziffer 17
    SÄGEWERKSANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens gründlich kennen. Er soll die Betriebsstrukturen und die Formen des Arbeitsflusses in der Sägeindustrie kennen.

Der Schüler soll Arbeitseinteilungen treffen und technische und wirtschaftliche Fragen des Produktionsablaufes beurteilen können. Er soll Fehlerquellen aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Gesamtplanung:

Problemstellung, Arbeitsbereiche. Transportstrukturen,

Arbeitsabläufe.

Bereichsplanung:

Rund- und Schnittholzplatz, Sägehalle, Haupt- und Nebenmaschinenauswahl, Maschinenaufstellung, Transportanlagen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Einflußfaktoren:

Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz; Ergonomie.

Innovation:

Rationalisierung, Mechanisierung, Automatisierung; Ausbeute,

Kalkulation, Optimierungsstrategien.

Gesamtplanung:

Umplanung; Neben- und Weiterverarbeitungsbetriebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Holzbearbeitungsmaschinen” und „Konstruktionsübungen” besondere Bedeutung zu. Exkursionen und Lehrausgänge unterstützen den Praxisbezug des Unterrichtes.

18. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Gliederung des österreichischen Waldes:

Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).

Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:

Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, Holzanatomie, Holzbestimmung.

Waldaufbau:

Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen).

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Waldverjüngung:

Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).

Waldpflege:

Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Astung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.

Forstschutz:

Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.

Holzernte:

Schlägern, Aufarbeiten, Rücken, Transport.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Fachgebiet. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.

19. HOLZWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie die bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und Exportländer kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.

Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und Holzverkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Rohholzmarkt:

Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot

und Nachfrage der Rohholzmärkte.

Schnittholzmarkt:

Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,

Branchenstrukturen.

Sägerestholzmarkt:

Angebot und Nachfrage, Branchenstrukturen der Nachfrager.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Absatz und Marketing:

Ein- und Verkaufsarten, Ein- und Verkaufsverfahren, Absatzwege, Preispolitik, Produktgestaltung, Werbung. Kaufgespräch.

Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:

Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.

Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:

Größenordnungen, Handelsströme, nationale Holzmärkte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.

20. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Er soll die von Holzschädlingen verursachten Schäden und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung kennen.

Der Schüler soll mit den für die Verarbeitung des Holzes zu Halb- und Fertigprodukten sowie zur Verbesserung der Holzeigenschaften und für den Holzschutz üblichen Verfahren vertraut sein.

Der Schüler soll die Güte und den Gebrauchswert von Rund- und Schnittholz bestimmen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Physik des Holzes:

Dichte, Holzfeuchte (Feuchtemessung, Quellen, Schwinden), Wärmeeigenschaften (Wärmeleitzahl, Dämmwert), Feuerverhalten, akustische stoffliche Eigenschaften. Härte, Abnützungswiderstand, Elastizität, Festigkeit (Druck- und Knickfestigkeit, Zug-, Biege-, Scher- und Drehfestigkeit).

Chemie des Holzes:

Aufbau, Eigenschaften.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Holzqualität:

Gütebestimmungen von Sägerundholz und Schnittholz nach den Österreichischen Holzhandelsusancen, Variabilität der Holzeigenschaften, Holzfehler (im Wuchs, im Aufbau, Holzkrankheiten, nachträgliche Fehler). Holzpflege, Holzschutz. Einheimische Hölzer.

Ware Holz:

Unvergütetes Vollholz, vergütetes Vollholz, Furniere und Lagenholz,

Spanplatten, Faserplatten.

Holzvergütung:

Trocknung (natürliche und technische Trocknung, Verfahren, Anlagen).

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Holzqualität:

Importhölzer (Herkunft, Texturen).

Oberflächenbehandlung:

Werkstoffe, Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.

Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 21
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen aufgrund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Bau- und Konstruktionspläne des Ausbildungszweiges anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung, Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Pläne:

Werkzeichnungen einfacher Normteile und Bauteile nach Vorlage oder

Modellaufnahme. Stücklisten.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm (Säge- und Messermaschinen).

Sägewerksanlagen:

Ein Programm (horizontale und vertikale Integration).

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Holzbearbeitungsmaschinen:

Ein Programm (Förderanlagen).

Sägewerksanlagen:

Ein Programm (Sägewerk mit Neben- und Zusatzeinrichtungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

22. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (9 Wochenstunden):
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Metallbearbeitungsfertigkeiten(Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lammellieren Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).

Schärfen:

Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfautomaten.

  1. Ziffer 2
    Klasse (12 Wochenstunden):
    Sägen:

Gatter (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).

Rund- und Schnittholz:

Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren).

Schärfen:

Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Abrichten, Dickenhobeln, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,

Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.

Metallverarbeitung:

Herstellung einfacher Werkstücke unter Verwendung von Maschinen,

Vorrichtungen und Spezialwerkzeugen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (12 Wochenstunden):
    Sägen:

Gatter (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsäge (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).

Schärfen:

Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.

Rund- und Schnittholz:

Rundholzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation).

Schnittholzmanipulation (Güteklassen, Vermessen, Versand- und Verladepapiere).

Holzbearbeitungsmaschinen:

Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzstapelung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung, Protokoll, Kontrolle). Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).

  1. Ziffer 4
    Klasse (12 Wochenstunden):
    Sägen:

Gatter (produktiver Rundholzeinschnitt), Arbeitseinteilung und Disposition. Selbständige Ausführung von Einschnittaufträgen.

Schärfen:

Schärfen von hartmetallbestückten Sägeblättern und Stellitieren. Richten und Spannen von Kreissägen. Löten von Tischler-, Trenn- und Blockbandsägen.

Rund- und Schnittholzplatz:

Zusammensetzen von Waggonladungen, Ausfertigung der Konsignationen

und Frachtbriefe.

Trocknen:

Holztrocknung (Kammertrocknung). Steuerung

des Trocknungsvorganges.

Waldbegang:

Erkennen der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand. Einzelstamm- und Bestandesmessungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden.

Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand, sowie Lehrausgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

  1. Ziffer 23
    PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1A.

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwenden geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.

Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Zwei einstündige Schularbeiten.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40077879

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 170 aus 2011,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins a

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2014aufgehoben durch BGBl. II Nr. 170/2011

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 9,):

31.8.2011 (1. Klasse)

31.8.2012 (2. Klasse)

31.8.2013 (3. Klasse)

31.8.2014 (4. Klasse)

Text

Anlage 1A.6.1

-------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                             Wochenstunden      Lehr-

                                                                ver-

     Pflichtgegenstände *)                   Klasse    Summe  pflich-

                                                               tungs-

                                         1.   2.  3.  4.       gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion.............................. 2   2   2   2   8    (III)

2 Deutsch............................... 3   2   2   2          (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)....... 2   2   -   -          (I)

4 Geschichte ........................... -   -   1   -        (III)

5  Geographie und Wirtschaftskunde...... 2   -   -   -        (III)

6  Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und Politische Bildung... -   -   2   2         III

7  Bewegung und Sport................... 2   2   2   2        (IVa)

8  Mathematik und angewandte

    Mathematik........................... 4   2   -   -          (I)

9  Physik und angewandte Physik......... 2   2   -   -         (II)

10  Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik.................... 2   1   -   -          II

11  Elektronische Datenverarbeitung

    und angewandte elektronische

    Datenverarbeitung.................... -   2   -   -          I

12  Mechanik............................. 2   2   2   -         (I)

13  Fertigungstechnik.................... 2   2   2   2          I

14  Feinwerktechnik...................... 2   2   3   3          I

15 Betriebstechnik....................... -   -   -   2          I

16 Elektrotechnik und

   Elektronik ........................... -   2   2   2          I

17 Konstruktionsübungen.................. 3   3   3   3          I

18 Laboratorium.......................... -   -   2   2          I

19 Werkstättenlaboratorium............... -   -   -   3         III

20 Werkstätte ........................... 9  13  16  14        (Va)

---------------------------------------------------------------------

   Gesamtwochenstundenzahl               34- 36- 36- 36-  146 *)

                                         37  39  39  39

21 Pflichtpraktikum...................... mindestens vier Wochen vor

                                          Eintritt in die 4. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

                                             Wochenstunden     Lehr-

                                                                ver-

     Freigegenstände *)                      Klasse           pflich-

                                                               tungs-

                                         1.   2.  3.  4.       gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie.............................. 2    2   -             (V)

Darstellende Geometrie.................. -    -   -   -         (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)......... -    -   2   2         (I)

Betriebswirtschaft...................... -    -   -   2          II

Aktuelle Fachgebiete *1) (......)....... -    -   2   2      I bis VI

---------------------------------------------------------------------

     Unverbindliche Übungen *)

---------------------------------------------------------------------

Bewegung und Sport........... (bis zu)    2   2   2   7        (IVa)

---------------------------------------------------------------------

          Förderunterricht *)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch................................. *2) *2) *2) *2)       (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)......... *2) *2)               (I)

Mathematik und angewandte Mathematik.... *2) *2)               (I)

---------------------------------------------------------------------

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt römisch eins a.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 7
    BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen der Mengenlehre und Aussagenlogik, Potenzen mit ganzzahligen Exponenten, Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten), Vektorrechnung (Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Vektorprodukte).

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gebrauch eines Taschenrechners).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Flächenberechnungen; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 9
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Gesetze und Erscheinungen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Grundlagen:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik starrer Körper:

Kinematik und Dynamik der Translation und Rotation des Massenpunktes. Trägheit, Kraft, Energie, Impuls, Leistung. Erhaltungssätze, Gravitation, Statik fester Körper.

Thermodynamik:

Temperatur und Wärme. Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie. Zustandsänderungen fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Änderungen des Aggregatzustandes. Thermische Maschinen. Kraft- und Arbeitsmaschinen, Hauptsätze. Wärmetransport.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung, elektrisches Feld, elektrische Leitung in Festkörpern und im Vakuum. Magnetisches Feld, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.

Schwingungen und Wellen:

Erzeugung, Darstellung, Interferenz, Beugung,

Schallwellen.

Optik:

Geometrische Optik (Reflexion, Brechung, Abbildung durch eine Linse), Wellenoptik (Interferenz, Beugung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist soweit wie möglich durch den experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge zu unterstützen.

In der 2. Klasse sind die Lehrinhalte mit denen des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik” abzustimmen.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.

  1. Ziffer 11
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.

12. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Statik:

Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm. Hookesches Gesetz.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Statik:

Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;

technische Anwendungen.

Festigkeit:

Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Kinematik:

Kinematik des Massenpunktes, Drehung einer starren Scheibe um eine

feste Achse.

Dynamik:

Dynamik des Massenpunktes und der starren Scheibe (Translation und Rotation um eine feste Achse). Energiesatz, Arbeit, Leistung.

Hydrostatik:

Druck, Kraftwirkungen.

Hydrodynamik:

Kontinuitätsgleichungen, Bernoulligleichung,

reibungsfreie Rohrströmung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf den Vorkenntnissen des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” auf.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

13. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Begriffe:

Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen,

Halbzeuge.

Werkstoffe:

Metalle (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen), nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Hartpapier, Hartgewebe, Glas, Holz), Pulvermetallurgie, Schmiermittel. Normgemäße Bezeichnung (Halbzeug und Werkstoff), Eigenschaften und Verwendung.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Werkstoffe:

Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung von Eisen und Nichteisenmetallen. Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Spanlose Fertigung:

Urformen (Gießen, Spritzgießen, Sintern), Umformen (Walzen, Ziehen, Biegeumformen), Trennen durch Zerteilen.

Beschichten:

Oberflächenvorbehandlung, Aufbringung von Schichten.

Stoffschlüssiges Fügen:

Löten, Schweißen, Kleben.

Trennen:

Drehen.

Vorrichtungsbau:

Spannen, Magazinieren, Zuführen, Vereinzeln.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Trennen:

Fräsen, Schleifen, Bohren, Räumen. CNC-Werkzeugmaschinen,

Feinstbearbeitung.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” aufzubauen.

Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” erhöht.

  1. Ziffer 14
    FEINWERKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Bauteile, Baugruppen, Steuerungen, Regelungen, Geräte und Verfahren kennen. Er soll die Prinzipien der Gerätekonstruktion sowie des Gerätebaues kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elemente:

Begriffe, Normung, Toleranzen, Passungen, Oberflächenkenngrößen.

Verbindungselemente:

Unlösbare und lösbare Verbindungen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.

Speicherelemente:

Federn und Federsysteme.

Ruheelemente:

Kupplungen, Bremsen.

Umformerelemente:

Reibrad- und Zugmittelgetriebe.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Umformerelemente:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Baugruppen:

Gesperre, Schalt-, Spann- und Sprungwerke, Dämpfungen.

Geräte der Massenfertigung:

Geräte der Haushalts-, Büro- und Unterhaltungstechnik.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Optische Elemente:

Bauelemente mit Planflächen, Linsen, Linsensysteme.

Optische Geräte:

Lupe, Mikroskop, Fernrohre, Projektionsgeräte.

Steuerungstechnik:

Steuerungsstrukturen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Elemente und Grundformen der Regler, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Elektronische und pneumatische Ausführungen von Reglern. Zweipunktregelungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im feinwerktechnischen Gerätebau. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” wichtig.

Die Praxisnähe wird durch Verwendung von Anschauungsobjekten und Firmenunterlagen erhöht.

15. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Betriebliche Organisation:

Aufbauorganisation. Ablauforganisation. Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung, Materialeigenschaften.

Kalkulation:

Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachgebiete bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendungen kennen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Begriffe:

Größen und Einheiten, Stromarten, Stromleitung in Metallen,

Halbleitern und im Vakuum.

Gleichstromtechnik:

Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Quellen und Verbrauchern, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrisches Feld

(Kapazität, Schaltung von Kondensatoren).

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis, Spule, Induktion.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen, Widerstände,

Leistungen, Drehstrom.

Elektrische Meßtechnik:

Begriffe (Meßabweichungen, Grundfehler, Einflußgrößen, Auswertung von Meßserien). Meßgeräte mit analogen und digitalen Meßverfahren zur Messung von Strom, Spannung und Leistung.

Elektronenstrahloszilloskop.

Elektroschutz:

Personen-, Leitungs- und Geräteschutz.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Elektrische Maschinen:

Transformator, Gleich- und Wechselstrommotoren, Klein- und Kleinstmotoren.

Bauelemente der Elektronik:

Ohmsche Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Sperrschichtfreie Halbleiterwiderstände, Dioden, Transistoren, Thyristorbauelemente.

Digitaltechnik:

Begriffe, Transistoren als Schalter. Logische Grundfunktionen,

kombinatorische Schaltungen, einfache Flipflops.

Mikrocomputer:

Aufbau, Mikroprozessor (Aufbau, Programmierung), Speicher, Ein-Ausgabe-Bausteine.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Der Unterricht ist auf die im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” vermittelten Vorkenntnisse aufzubauen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen in der 2. Klasse ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” wichtig.

  1. Ziffer 17
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung, Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, Toleranzen und Passungen, Bezeichnung technischer Oberflächen.

Fertigkeiten:

Herstellung von Skizzen und normgerechten Werkzeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen nach Vorlagen oder Modellaufnahme.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Verbindungselemente:

Unlösbare, lösbare.

Führungselemente:

Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):

Baugruppen und einfache Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik” und „Feinwerktechnik”.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):

Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik” und „Elektrotechnik und Elektronik”.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

  1. Ziffer 18
    LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen können. Er soll Ergebnisse ermitteln, interpretieren und Untersuchungsberichte erstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Übungen aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik”.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):

Übungen aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik” und „Elektrotechnik und Elektronik”.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

  1. Ziffer 19
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung, Vor- und Nachkalkulation, Beschaffungswesen.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten. Lehren, Oberflächenmessung, Qualitätsdaten (Erfassung, Aufbereitung), Qualitätsregelkarten, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau einfacher Steuerungen und Regelkreise. Prüfung der Schaltungen und des Übertragungsverhaltens.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (9 Wochenstunden):
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Allgemeine mechanische und feinmechanische Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden von Hand, Schleifen, Schärfen, Schaben, Meißeln, Sägen, Stempeln, Weich- und Hartlöten, Kleben, Oberflächengestaltung).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Fräsen mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen nach Anriß und nach Maß. Kopierhobeln, Federn wickeln.

  1. Ziffer 2
    Klasse (14 Wochenstunden):
    Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen, Teilkopfarbeiten mit direkten und indirekten Teilen. Dreharbeiten mit Zug- und Leitspindeldrehmaschinen. Gestaltung von Wellen und Achsen; Passungen. Herstellen von Außen- und Innengewinden. Form- und Kegeldrehen. Gravieren (Flachgravur und dreidimensionale Gravur. Herstellung von Längs- und Kreisteilungen), Erodieren.

Galvanowerkstätte:

Vorarbeiten (Schleifen, Polieren), Herstellung galvanischer Überzüge (Verzinken, Vernickeln, Verchromen, Brünieren, Eloxieren von Aluminium).

Blecharbeitung:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden,

Oberflächenschutz.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen, Brennschneiden.

  1. Ziffer 3
    Klasse (16 Wochenstunden):
    Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Koordinatenbohren, Verzahnungen. Arbeiten an Halbautomaten und numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Zerlegen, Reinigen, Einstellen, Zusammenbauen und Prüfen von Büromaschinen und Geräten des Fachgebietes. Einbau und Justierung von Ersatzteilen und Bauelementen, Instandsetzen und Instandhalten.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von einschlägigen Werkstücken unter Berücksichtigung von Passungsnormen, Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen für feinmechanische Geräte. Schleifen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Oberflächenhärten, Vergüten, Nachbearbeitung).

Elektronik und Elektrogerätebau:

Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Wickeln und Zusammenbau von Spulen. Herstellen elektrischer Verbindungen der Bauelemente und Baugruppen nach Montageplänen, Stromlaufplänen und Stücklisten. Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und elektromechanischen Geräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeitung von Kunststoffhalbzeug, Arbeiten mit Gießharz, Kleben, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen, Gehäusebau.

  1. Ziffer 4
    Klasse (14 Wochenstunden):
    Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten an CNC-Maschinen, an automatischen und programmgesteuerten Werkzeugmaschinen. Qualitätskontrolle in der Werkstätte.

Optik-Werkstätte:

Glasbearbeitung (Schneiden, Sägen, Bröckeln, Fräsen, Rundieren, Schleifen. Vor-, Mittel- und Feinschleifen, Polieren), Reinigen, Messen von Linsen und Planflächen, Prüfen, Zentrieren, Aufkitten, Gießharz, Feinkitten.

Elektronik und Elektrogerätebau:

Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und komplexen elektromechanischen Geräten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

  1. Ziffer 21
    PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf feinwerktechnische Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageraufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Druckmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Kugelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Zwei Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40077887

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 170 aus 2011,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins a

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2014aufgehoben durch BGBl. II Nr. 170/2011

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 9,):

31.8.2011 (1. Klasse)

31.8.2012 (2. Klasse)

31.8.2013 (3. Klasse)

31.8.2014 (4. Klasse)

Text

                                                    Anlage 1A.6.4

                                                    -------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROELEKTRONIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden          Lehrver-

    Pflichtgegenstände *)             Klasse       Summe  pflich-

                                  1.  2.  3.  4.          tungs-

                                                          gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ..................... 2   2   2   2      8       (III)

2 Deutsch ...................... 3   2   2   2                (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2   2   -   -                (I)

4 Geschichte ................... -   2   -   -              (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ............. 2   -   -   -              (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Politische Bildung ........... -   -   2   2               III

7 Bewegung und Sport ........... 2   2   2   1             (IVa)

8 Mathematik und

   angewandte Mathematik ........ 4   2   -   -                (I)

9 Physik und angewandte Physik . 2   2   -   -               (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ............ 2   1   -   -                II

11 Elektronische Datenverarbeitung

   und angewandte elektronische

   Datenverarbeitung ............ -   2   -   -                 I

12 Fertigungstechnik ............ 2   2   2   -                 I

13 Feinwerktechnik .............. -   2   2   -                 I

14 Elektrotechnik ............... -   2   2   -                 I

15 Elektronik ................... -   -   4   4                 I

16 Automatisierungstechnik ...... -   -   2   4                 I

17 Konstruktionsübungen ......... 2   2   3   4                 I

18 Laboratorium ................. -   -   3   4                 I

19 Werkstättenlaboratorium ...... -   -   -   3               III

20 Werkstätte ................... 16  14 13  13              (Va)

____________________________________________________________________

  Gesamtwochenstundenzahl        36- 36- 36- 36-   148 *)

                                 39  39  39  39

21 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor

                                 Eintritt in die 4. Klasse.

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden          Lehrver-

    Freigegenstände *)                 Klasse             pflich-

                                  1.  2.  3.  4.          tungs-

                                                          gruppe

__________________________________________________________________

Stenotypie ...................... 2   2   -   -                (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . -   -   2   2                (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (......) -   -   2   2           I bis VI

__________________________________________________________________

          Unverbindliche Übungen *)

__________________________________________________________________

Bewegung und Sport .... (bis zu)  2   2   2   2              (IVa)

__________________________________________________________________

              Förderunterricht *)

__________________________________________________________________

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2)               (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)  *2) *2)                       (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2)                       (I)

---------------------------------------------------------------------

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt römisch eins a.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 7
    BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. Ziffer 9
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. Ziffer 11
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 12
    FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden);
Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen;

Wärmebehandlung.

Nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Spanende Formgebung:

Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel.

Meßwerkzeuge:

Meßschieber, Bügelmeßschraube, Meßuhr, Lehren.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.

Oberflächen:

Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch

nichtmetallische Überzüge.

Feinste Metallbearbeitung:

Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Erosion, Ultraschall, Laser.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Leiterplatten:

Fertigungsverfahren; Dickschicht-, Dünnfilm-, SMD-Technik.

Bauelemente:

R, L, C, Sonderformen.

Geräte:

Module, Einschübe, Kühlung; Steckverbinder.

Elektroschutz:

Personen-, Geräte- und Leitungsschutz; Schutzklassen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Fachgebiet; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten.

Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.

Für den Unterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik”, „Automatisierungstechnik”, „Laboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.

Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.

Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen die Praxisnähe des Unterrichtes.

13. FEINWERKTECHNlK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente, Baugruppen und Arbeitsmethoden der Mikromechanik beherrschen und einfache mikromechanische Berechnungen durchführen können.

Er soll die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Vorgänge des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Statik der festen Körper:

Gleichgewicht, Kräftesysteme; Freimachen von Bauteilen.

Schwerpunkt.

Beanspruchungsarten:

Zug, Druck, Schub, Biegung, Knickung, Torsion.

Kinematik und Dynamik:

Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt. Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad, Drehzahl- und Momentenwandlung.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Lager:

Gleit-, Wälz-, Magnet- und Luftlager.

Energiewandler:

Antriebe der Steuerungs- und Regelungstechnik, Getriebe.

Pneumatik und Hydraulik:

Gesetze, Schalt- und Arbeitselemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bei den Konstruktionen sind Funktionstreue, Wirtschaftlichkeit und Fertigungsgerechtheit unter Einhaltung der Normen von Bedeutung.

Zusammenhänge sind an Beispielen aus der Praxis zu erarbeiten.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Fertigungstechnik” sowie die im Pflichtgegenstand „Werkstätte” gewonnenen praktischen Erfahrungen werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

14. ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendung im Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen. Spannungs- und Stromquellen. Ersatzschaltungen.

Magnetisches Feld:

Charakteristische Größen, Gesetze.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Kondensator.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Aufbau und Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung. Wechselstromwiderstände, Resonanz, Leistung).

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15. ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und gebräuchlichsten Anwendungen im Fachgebiet Elektronik sicher beherrschen und einfache einschlägige Berechnung durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Halbleiterbauelemente:

Stromleitung, Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen. Elektronische Schalter. Integrierte Schaltungen der Analog- und Digitaltechnik, einfache optoelektronische Bauelemente.

Halbleitertechnik:

Einfache Anwendungen elektronischer Bauelemente in der Schaltungstechnik.

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Analogtechnik und Leistungselektronik:

Filter, Verstärker, Schalter.

Digital- und Impulstechnik:

Schaltalgebra, Codes, Signalwandlung und -formung.

Optoelektronik:

Optische Sender und Empfänger, Lichtwellenleiter, Optokoppler.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

  1. Ziffer 16
    AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik, der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.

Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Messen:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und

digitales Meßprinzip.

Messen nichtelektrischer Größen:

Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.

Meßgeräte:

Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.

Meßverfahren:

Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Steuern:

Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen;

speicherprogrammierbare Steuerung.

Regeln:

Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen; kaskadierte

Regler.

Mikroprozessor:

Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung;

Prozeßautomatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik” und „Werkstätte” erforderlich.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 17
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,

Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Pläne:

Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;

Fertigungsunterlagen für Printplatten.

Bemessung:

Dimensionierung von elektronischen Baugruppen

und mechanischen Bauteilen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Pläne:

Entwurf und konstruktive Aufbereitung von

automatisierungstechnischen Einrichtungen.

Bemessung:

Dimensionierung von elektronischen und mechanischen Baugruppen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Automatisierungstechnik”, „Laboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.

18. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
  2. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik”, „Elektronik”, „Automatisierungstechnik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

  1. Ziffer 19
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Stoffgebiet Qualitätssicherung:

Vermessen von Klein- und Kleinstteilen. Eichen von Meßgeräten.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitskontrolle.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an bestehenden Anlagen.

Pneumatische und hydraulische Steuerungen.

Stoffgebiet Elektronik:

Prüfen von Baugruppen.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Erstellung von Programmen für Fertigungs- und Montagemaschinen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

20. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (16 Wochenstunden):
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, An- reißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.

Mechanische Werkstätte:

Längs- und Plandrehen.

Elektromechanische Werkstätte:

Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigung von Draht- und Kabelformen, Isolieren); einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener Elektronischer Bauteile.

  1. Ziffer 2
    Klasse (15 Wochenstunden):
    Mechanische Werkstätte:

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Kleben, Schaben. Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik; Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Blecharbeiten (Schneiden, Biegen, Stanzen, Bördeln, Nieten). Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen.

Gerätebau:

Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahtungsarbeiten,

Printplattenherstellung, Reprotechnik.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,

maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (14 Wochenstunden):
    Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Maschinen. Gasschmelz-, Lichtbogen- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.

Galvanotechnik:

Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen),

Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware;

Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.

Wickelei:

Wickel-, Isolier-, Imprägnier- und Prüfarbeiten; Zusammenbau von Transformatoren. Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.

Steuerungstechnik:

Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Steuerungen, Signal- und Meldeeinrichtungen. Aufsuchen und Beheben von Fehlern.

Industrielle Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau von Grundschaltungen; Bau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme.

  1. Ziffer 4
    Klasse (13 Wochenstunden):
    Mechanische Werkstätte:

Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen; Fertigung feinmechanischer Geräte. Wärmebehandlung von Stahl. Schleifen mit der Flächen- und Rundschleifmaschine.

Regelungstechnik:

Aufbauen, Prüfen und Inbetriebnehmen regelungstechnischer Anlagen. Inbetriebnahme, Einstellen und Optimieren von Regelkreisen. Proportionalhydraulik. Prüf- und Reparaturarbeiten an analogen und digitalen Systemen.

Gerätebau:

Aufbauen, Inbetriebnehmen, Prüfen und Reparieren von automatisierungstechnischen Geräten. Zurichten, Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40077889