Rechtstracker.at

Anl. 1d

Fassungen
01.09.2006 bis 31.08.2007 — BGBl. II Nr. 313/2006 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1d01.09.200704.05.2009 § → § · 1 Dokument · aufgehoben
Anl. 1d01.09.200631.08.2007 § → § BGBl. II Nr. 313/2006 · 2 Dokumente
Anl. 1d13.07.200431.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2004
Anl. 1d01.09.200312.07.2004 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1d01.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 374/1999
Anl. 1d01.09.199331.08.1999 BGBl. Nr. 702/1993

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 1d.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins d

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 313/2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2007

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außer-Kraft-Treten vergleiche Artikel römisch drei, Absatz 7, in der Fassung Bundesgesetzblatt römisch zwei

Nr. 313 aus 2006,):

Mit Ablauf des 31.8.2006: 1. und 2. Klasse,

mit Ablauf des 31.8.2007: 3. Klasse.

Text

                                                          Anlage 1D

                                                        -------------

                            HOTELFACHSCHULE

                            I. STUNDENTAFEL

           (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                          Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                   Wochenstunden             Lehrver-

       A. Pflichtgegenstände                         Summe    pflich-

                                      Klasse                  tungs-

                                   1.    2.    3.              gruppe

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ...................   2      2     2      6      (III)

2. Deutsch ....................   3      3     2              (I)

3. Englisch ...................   3      3     3              (I)

4. Geschichte und Kultur ......   -      3     -              III

5. Biologie und Ökologie ......   -      -     2              III

6. Tourismusgeographie ........   -      -     3              III

7. Tourismus und Marketing ....   -      2     2               II

8. Betriebswirtschaft,

    Volkswirtschaft und

    gastgewerbliche

    Betriebslehre ..............   2      2     2               II

9. Rechnungswesen *1) .........   3      3     3               I

10. Wirtschaftsinformatik ......   1      -     -               I

11. Textverarbeitung und

    Publishing *1) .............   3      2     2              III

12. Politische Bildung und Recht   -      -     3              III

13. Ernährung ..................   2      -     -              III

14. Küchenführung und

    -organisation *1) ..........   4      3     3              IV

15. Getränke ...................   1      1     -              III

16. Restaurant *1) .............   3      3     2              IV

17. Betriebspraktikum ..........   3      3     2             (Va)

18. Bewegung und Sport;

    sportliche Animation .......   2      2     2             IVa

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *2)

Zweite lebende Fremdsprache *3)    3      3     2              (I)

Gastronomie ....................   3      3     2              IV

Sport ..........................   3      3     2             IVa

b) Schulautonome

Pflichtgegenstände *2) .........   2      2     2

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß ..................                            I-Va *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *3) .......                                I

Betriebsorganisatorisches

Seminar ........................                                I

Allgemeinbildendes Seminar .....                               III

Fachtheoretisches Seminar ......                               III

Praxisseminar ..................                               IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl         33-38   33-38  33-38    105 *5)

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktika

24 Wochenstunden vor Eintritt in die 3. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik .....................   1      1     1      3        V

Chorgesang .....................   1      1     1      3        V

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch ........................  (2)    (2)   (2)    (6)      (I)

Englisch .......................  (2)    (2)   (2)    (6)      (I)

Rechnungswesen *1) .............  (2)    (2)   (2)    (6)       I

Textverarbeitung *1) ...........  (2)    (2)   (2)    (6)      III

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick

auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt römisch drei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Hotelfachschule hat im Sinne der Paragraphen 52 und 58 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Tourismuswirtschaft, insbesondere im Beherbergungs-, Gast- und Schankgewerbe befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und - vor allem im beruflichen Bereich - in den Fremdsprachen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem, selbsttätigem Handeln und Arbeiten im Team befähigt sein und die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenverteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Klassen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal sechs Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
  4. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  7. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  9. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit sozio-kulturellen Rahmenbedingungen erfassen können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat. Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien). Werbung

und Konsumverhalten.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten. Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren. Kreatives

Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.

Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert den Schüler zum selbständigen und verantwortlichen Handeln.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.

Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Infos, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.

Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.

Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten;
  2. Ziffer 3
    Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    von englischsprechenden Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in englischer Sprache beantworten können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):

Integration der Vorkenntnisse in den Bereichen Alltag und persönliches Umfeld. Standardsituationen in Hotel und Restaurant.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):

Elementare Sachverhalte in den verschiedenen Betriebsformen und Bereichen der Hotellerie und Gastronomie.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich als Fremdenverkehrsland. Stellenbewerbung. Standardformen der Hotelkorrespondenz.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit,
  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe.

Ein vielfältiges Angebot an Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig.

Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.

Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichtes. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.

Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informationsund Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers.

Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.

British English und American English sind als gleichwertig anzusehen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    und 2. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten;
  2. Ziffer 3
    Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand;

Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik,

Kultur. Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen.

Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte.

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Tourismustendenzen der Gegenwart.

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.

Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau ist in allen Epochen Bedacht zu nehmen.

Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.

Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.

5. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
  • Strichaufzählung
    alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen und Funktionen. Mikroorganismen.

Somatologie:

Ausgewählte Funktionen menschlicher Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Medizinische Vorsorge bei Reisen.

Ergonomie.

Erste Hilfe.

Ökologie:

Kreisläufe, Gleichgewicht und Regulation In Ökosystemen;

Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren. Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft).

Natur- und Umweltschutz, Umweltgestaltung.

Themen aus Ökologie und Tourismus, Ökologie und Wirtschaft.

Spezielle Aspekte der Humanökologie (Einsatz und Eigenschaften von Baustoffen, Raumklima und Erholung; Stadtökologie).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologisch-ökologischen Teilgebieten.

Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.

Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler.

Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.

6. TOURISMUSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
  • Strichaufzählung
    umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):

Orientierung auf der Erde.

Geofaktoren:

Landschaftsgürtel der Erde, Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen

und dem wirtschaftenden Menschen.

Österreich:

Natur- und kulturgeographische Gliederung. Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).

Europäische und außereuropäische Reiseländer:

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung;

Tourismuszonen. Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus);

natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus. Nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Strukturen und Prozesse,
  • Strichaufzählung
    der Österreich- und Europabezug,
  • Strichaufzählung
    die Aktualität.

Das integrative Verständnis für geographische Räume unterschiedlicher Größenordnung wird vor allem durch Fallbeispiele gefördert.

Als motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiele und der Einsatz geographischer Software.

  1. Ziffer 7
    TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Tourismus:

Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

(Aufgaben und Ziele; Kooperation).

Reisebüro und Verkehr:

Strukturen. Leistungsangebote. Zusammenarbeit mit Hotelbetrieben.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:

Ziele, System, Instrumente.

Marktforschung:

Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;

Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.

Marketinginstrumente:

Angebotsgestaltung und -anpassung; Preispolitik; Absatzmethode.

Kommunikationspolitik:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische Grundlagen; touristische Werbemittel).

Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger. Berufsbilder im Marketing.

Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen und der Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Tourismusinstitutionen große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre” und „Betriebspraktikum” wichtig.

  1. Ziffer 8
    BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBLICHE

BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe gastgewerblicher Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmensführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Problemlösungen anbieten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Gastgewerbliche Betriebe:

Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit, Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe. Personeller Aufbau; Entlohnung. Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen (Klassifizierung; Mindestausstattung).

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes:

Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden.

Beherbergungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische Hotelvertragsbedingungen; Gästebuchführung; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz; Versicherungsschutz.

Verpflegungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontroll- und Abrechnungssysteme. Küchenorganisation. Lagerorganisation und Lagerbuchführung; Verwahrungsvertrag.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt. Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat). Wirtschaftssektoren. Arbeitsmarkt.

Wirtschaftsstruktur Österreichs:

Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.

Unternehmung:

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche; Standortwahl.

Leistungserstellung:

Produktionsfaktoren; Wirtschaftlichkeit, Rentabilität,

Produktivität.

Absatz:

Betriebliches Marketing.

Finanzierung und Investition:

Arten der Finanzierung, Finanzierungsgrundsätze.

Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität).

Unternehmensführung:

Grundsätze; Entscheidungsprozesse und Entscheidungsregeln; Zielsetzung; Planung; Aufbau- und Ablauforganisation; Kontrolle. Mitarbeiterführung; Humanisierung der Arbeitswelt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.

Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.

Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.

Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.).

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu.

9. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    vor allem für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    über grundsätzliche Probleme bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus der Kostenrechnung in der Kalkulation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung; Währungen und Kurse; gastgewerbliche Kalkulation;

Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Verbuchung von Geschäftsfällen:

Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).

Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe:

Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,

Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;

Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.

Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.

Erlösverbuchung im Gastgewerbe:

Erlösarten; Erlöserfassung und Erlösverbuchung;

Personalverpflegung; Eigenverbrauch.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle der Lohnverrechnung. Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.

Organisation:

Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (0,5 Wochenstunden):

Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchenprogrammen (etwa Tabellenkalkulation).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Grundzüge des Jahresabschlusses:
    Waren- und Materialbewertung;
    Anlagenabschreibung;
    Rechnungsabgrenzung;
    Rückstellungen;
    Forderungsbewertung;

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Kostenrechnung:

Erlös- und Kostenrechnung, insbesondere Teilkostenrechnung und Kalkulation; Wareneinsatzkontrolle.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Organisation:

Organisation des Rechnungswesens im Klein- und Mittelbetrieb (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw).

Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit

  • Strichaufzählung
    selbständiges Arbeiten,
  • Strichaufzählung
    rasche und rationelle Belegerfassung,
  • Strichaufzählung
    die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen und Computerausdrucken im Vordergrund.

Das in der 1. Klasse grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    - 3. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten.

10. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (1 Wochenstunde):
    Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft. Datensicherheit, Datenschutz, Schutz

geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.

Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.

Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.

Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.

2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 11
    TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach

der Tastschreibmethode mit einer Mindestgeschwindigkeit von etwa

200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

  • Strichaufzählung
    selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen

berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich

formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen

Eingabemethoden erstellen und gestalten können;

  • Strichaufzählung
    die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen

und anwenden können;

  • Strichaufzählung
    Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;

  • Strichaufzählung
    ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen

Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und

mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung

druckreifer Vorlagen erwerben;

  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation

nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten

Netzes zur Informationsbeschaffung;

  • Strichaufzählung
    das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen

einsetzen können;

  • Strichaufzählung
    Personendaten und Termine verwalten können;

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion

nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation:

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E- Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

  1. Ziffer 3
    Klasse

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler

  • Strichaufzählung
    mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus,

Scanner uä.) vertraut gemacht wird;

  • Strichaufzählung
    für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten

Zehnertastatur angehalten wird;

  • Strichaufzählung
    Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls

Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre” und „Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei Bedarf auch zweistündig.

  1. Ziffer 12
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Gewerbeordnung, Einteilung der Gewerbe, Gewerbe im Tourismus;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Grundzüge des Strafrechts.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.

Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.

Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.

13. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
  • Strichaufzählung
    die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebens- und Genußmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
  • Strichaufzählung
    sich bei der Planung von Speisenfolgen und der Auswahl der Lebensmittel volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Ernährung und Gesundheit:
    Ernährungsverhalten.
    Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
    Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme.

Säure- und Basenhaushalt.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen

  • Strichaufzählung
    kohlenhydratreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Fette,
  • Strichaufzählung
    eiweißreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Würz- und Genußmittel.
Behandlung von Lebensmitteln:

Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen).

Ernährungsverhalten:

Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Küchenführung.

Im Sinne der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe sind die Beobachtung der Marktlage und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur von großer Bedeutung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Küchenführung und -organisation” wichtig.

Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.

  1. Ziffer 14
    KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegtes Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein,
  • Strichaufzählung
    zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter in Verpflegungsbetrieben bereit sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Küchenorganisation:
    Küchenbetriebe, Berufsbild des Kochs; Küchenbrigade.

Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Zubereitung:

Schneiden, Tournieren, Dressieren. Garverfahren. Einfache Gerichte (einfache kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Kaltschalen, Suppeneinlagen, kalte und warme Grundsaucen, Gemüsezubereitungen, Beilagen, Eiergerichte, Grundteige und -massen, Obstverarbeitung, einfache kalte und warme Süßspeisen).

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Küchenorganisation:

Warenangebot, Wareneinkauf, Warenlagerung und -verwaltung,

Warenverwertung.

Mengen- und Preiskalkulation.

Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.

Konservierungstechniken.

Zubereitung:

Abgeleitete kalte und warme Saucen, kalte und warme Vorspeisen; Frühstücksbüffet; Schlachtfleisch (Aufarbeitung und Zubereitung), Innereien, Haus- und Wildgeflügel, Wild; Süßwasser- und Seefische, Schalen- und Krustentiere; Feingemüse, Sättigungsbeilagen; Salate, Marinaden, Dressings; Käseverarbeitung; Speiseeisgerichte, kalte und warme Süßspeisen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Küchenorganisation:

EDV-unterstützte Küchenorganisation; Küchensysteme, Catering.

Menüarten, nährwertbezogene Menüerstellung.

Zubereitung:

Mehrgängige Menüs, Bankettmenüs, Gemeinschaftsverpflegung; A-la-Carte-Gerichte, kalte und warme Buffets, Natur- und Vollwertküche, spezielle Kostformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. In diesem Sinne empfehlen sich

  • Strichaufzählung
    kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme,
  • Strichaufzählung
    die weitgehende Simulation der betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken),
  • Strichaufzählung
    der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software,
  • Strichaufzählung
    Schülereinsatz in der Brigade in der Restaurant- und Betriebsküche,
  • Strichaufzählung
    allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen.

Aufgabenanalysen unter Berücksichtung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Themenbereiche.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Ernährung”, „Restaurant” und „Betriebspraktikum” wichtig.

Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu.

15. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Herkunft, die Zusammensetzung und die sachgemäße Behandlung von Getränken sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen;
  • Strichaufzählung
    Getränke rationell einkaufen, lagern und verkaufen können;
  • Strichaufzählung
    Gäste bei der Getränkeauswahl beraten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (1 Wochenstunde):
    Alkoholfreie Getränke:

Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.

Alkoholische Getränke:

Alkoholarten. Bier (Erzeugung und Pflege). Österreichische Weine

(Weinbau in Österreich, Qualitätstraubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz);

Gefahren des Alkoholmißbrauchs.

Ausschankmethoden:

Ausschankmaße und gesetzliche Bestimmungen. Post- und Premixanlagen, elektronisch gesteuerte Ausschankanlagen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (1 Wochenstunde):
    Alkoholische Getränke:

Ausländische Weine (Weinbaugebiete, Qualitätsbezeichnungen); versetzte Weine (Dessertwein, aromatisierte Weine, Obstwein, Perlwein, Schaumwein, Champagner). Branntweine, Liköre.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Die erworbenen Kenntnisse sind im Gegenstand „Restaurant” im Verkaufsgespräch umzusetzen. Detailinformationen über Herstellungsmethoden sind entbehrlich.

Der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, kommt Kontakten mit der Wirtschaft besondere Bedeutung zu.

16. RESTAURANT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speisen- und Getränkeauswahl beraten können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegtes Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):

Berufsbild des Kellners. Berufshygiene und Unfallverhütung. Umgangsformen und Tischsitten.

Inventar:

Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege.

Service:

Methoden und Systeme. Mise en place (Restaurant, Schank, Office). Fertigkeiten (Tragen; Grundgedecke und erweiterte Gedecke;

Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes;

einfaches Frühstücksservice, einfaches Getränkeservice).

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Gästeberatung:
    Aufbau und Gliederung von Frühstücks-, Speisen- und Getränkekarten.

Eß- und Trinkgewohnheiten in- und ausländischer Gäste; Menüs; Aufbau und Gliederung von Speisen- und Getränkekarten für verschiedene Anlässe.

Verrechnung:

Bonsysteme und Abrechnung mit EDV-Unterstützung.

Service:

Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe. Fertigkeiten (Servieren von verschiedenen Frühstücksarten; Etagenservice; Kaffeehausservice; gehobenes Getränkeservice; Servieren von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken einschließlich Verkaufsgespräch).

Servieren von nationalen und internationalen Spezialitäten (Spezialsuppen, Feingemüse, Pasteten, Schalen-, Krusten- und Weichtieren, Fischspezialitäten).

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Bar:

Arten, Ausstattung und Inventar. Bargetränke, Rezepturen.

Kalkulation, Abrechnung und Kontrolle.

Gastronomische Veranstaltungen:

Table-d`hote-Service, A-la-carte-Service, Bankettservice, Buffetarten, Parties und Catering. Organisation und Ablauf (Serviermethoden und Serviersysteme; Arbeiten vor dem Gast).

Verrechnung:

Verrechnung mit dem Gast und innerbetriebliche Abrechnung mit

EDV-Unterstützung.

Fertigkeiten:

Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren). Zubereitung und Service von Mixgetränken.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verwendung in der Praxis gastronomischer Betriebe.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Getränke” und „Küchenführung und -organisation” aus.

Jeder Schüler kann nur dann alle in der Bildungs- und Lehraufgabe verlangten Fertigkeiten erlernen, wenn er sowohl im Servierraum als auch im Lehrrestaurant und in der Lehrbar eingesetzt wird.

Einsätze bei gastronomischen Veranstaltungen lehren die Schüler, sich durch Übernahme von Teilaufgaben in den Arbeitsablauf eines gastronomischen Betriebes einzufügen.

17. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in den Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilungen sowie in der Verwaltung und in den Hilfs- und Nebenbetrieben von Hotels anfallenden praktischen Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben selbständig erfüllen können und sich in ein Arbeitsteam einfügen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
  2. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
  3. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Übungen aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Tourismus und Marketing”, „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Rechnungswesen”, „Wirtschaftsinformatik”, „Textverarbeitung”, „Ernährung”, „Küchenführung und -organisation”, „Getränke” und „Restaurant” in Abstimmung mit dem Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes; branchenspezifische EDV-Programme.

Didaktische Grundsätze:

Der in vielen Positionen mögliche betriebliche Einsatz verlangt von der Schulleitung und den Lehrern die Organisation und die Erstellung von Einsatzplänen, von den Schülern Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die jeweils gegebene Situation.

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die pädagogische Zielsetzung, wobei betriebswirtschaftliche Erfordernisse des Lehrhotels zu berücksichtigen sind. Daher sind ausführliche Vorbesprechungen, aber auch ständige Unterweisung während der Arbeiten erforderlich.

Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden. Großes Gewicht kommt auch den Methoden zur Humanisierung des Arbeitsplatzes und der Arbeit zu.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

  1. Ziffer 18
    BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung mit folgenden Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

Ausbildungsschwerpunkt

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - anwenden können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel der Sprachübertragung handhaben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Kommunikationsthemen:
    Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen.

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
  • Strichaufzählung
    die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
  • Strichaufzählung
    der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.

Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.

Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.

Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.

Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.

Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem

  • Strichaufzählung
    der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsprojekte;
  • Strichaufzählung
    der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
  • Strichaufzählung
    individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
  • Strichaufzählung
    Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten;
  2. Ziffer 3
    Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

GASTRONOMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig und in Teamarbeit verkaufswirksame Speisen und Speisefolgen routiniert herstellen und diese mit korrespondierenden Getränken verkaufen und fachgerecht servieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Zubereitung und Service:

Grundfertigkeiten. Einfache Menüs unter Anleitung.

Organisation:

Mengenberechnung und Anforderungslisten.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Zubereitung und Service:

Menüs. Verkaufen und Servieren von Speisen und Getränken.

Organisation:

Arbeitsablauf in Küche und Service.

Mengen- und Preiskalkulation mit EDV-Unterstützung.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Zubereitung und Service:

Selbständige Herstellung von Speisen. Pflege von Getränken und Zubereitung von Bargetränken. Arbeiten vor dem Gast.

Organisation:

EDV-unterstütztes Controlling.

Projekt:

Veranstaltungsplanung und -durchführung.

Didaktische Grundsätze:

Wie für die Pflichtgegenstände „Küchenführung und -organisation” und „Restaurant”.

Da der Unterricht Vorkenntnisse aus diesen Pflichtgegenständen erweitert und vertieft, sind Absprachen mit den betreffenden Lehrern besonders wichtig.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Ausbildungsschwerpunkt

SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Sportarten jenes Können und jene Kenntnisse erwerben, die ihn befähigen, andere zum Sport anzuregen, Bewegungsformen vorzuzeigen und anderen die Sportausübung zu ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    durch eine Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften die körperlichen Voraussetzungen die für die Ausübung der jeweiligen speziellen Sportart nötig sind, erwerben;
  • Strichaufzählung
    den gesundheitlichen und freizeitpädagogischen Aspekt sowie die Bedeutung der körperlichen Fitness erkennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
  2. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
  3. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
Ausgewählte Lehrbereiche des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ unter Einbeziehung einer vertiefenden Grundausbildung im gewählten Schwerpunktbereich.

Didaktische Grundsätze:

Auf der Grundlage der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung sind jene Lehrbereiche auszuwählen, die eine Erfüllung der Zielsetzung der Bildungs- und Lehraufgabe in besonderer Weise erwarten lassen.

Der Schüler soll eine Schwerpunktsportart wählen, die - neben den allen Schülern gemeinsam angebotenen Sportarten - in besonderer Weise seinen Interessen entgegenkommt.

Bei der Festlegung der an der Schule angebotenen Schwerpunktsportarten sollen die organisatorischen Möglichkeiten der Schule dahingehend berücksichtigt werden, welche Sportarten in größerer Breite, Vielfalt und Erweiterung vermittelt werden können. Neben den Schwerpunktsportarten sollen die Schüler, nach Saison und regionalen Möglichkeiten, in anderen Sportarten unterwiesen werden.

Das Bewußtsein der Gesundheitserhaltung und -förderung im Sinne der aktiven Freizeitgestaltung hat in den sportorientierten Gegenständen, aber auch fächerübergreifend in den tourismusorientierten Gegenständen einen vorrangigen Platz einzunehmen. Insbesondere sollen auch ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse fächerübergreifend zur Anwendung kommen.

Für Sportarten, die nicht im Lehrplan für Leibesübungen enthalten sind, aber auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Interesses der Schüler und einer entsprechenden Ausbildung des Lehrers durchgeführt werden sollen, ist ein Lehrgang auszuarbeiten und der Schulbehörde erster Instanz zur Genehmigung vorzulegen.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie, zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Grundsätzlich zwischen der 1. und 2. Klasse sowie zwischen der

  1. Ziffer 2
    und 3. Klasse im Ausmaß von jeweils 12 Wochen in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

In begründeten Fällen ist im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch ein Praktikum in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40081936

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins d

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 313/2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes In-Kraft-Treten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 7, in der Fassung Bundesgesetzblatt römisch zwei

Nr. 313 aus 2006,):

1.9.2006: 1. und 2. Klasse

1.9.2007: 3. Klasse

Text

                                                           Anlage 1D

                            HOTELFACHSCHULE

                            Stundentafel *1)

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                     Wochenstunden         Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                     pflich-

                                        Klasse      Summe  tungs-

                                      1.   2.   3.         gruppe

____________________________________________________________________

  A.1.  Stammbereich

    1.  Religion                      2    2    2      6    (III)

    2.  Sprache und Kommunikation:

        2.1. Englisch                 3    3    3      9     (I)

        2.2. Informations- und

             Officemanagement *2)     2    2    -      4     III

        2.3. Angewandte Informatik    -    -    2      2      I

        2.4. Kommunikation und

             Präsentation *3)         -    1    -      1     III

    3.  Allgemeinbildung:

        3.1. Deutsch                  3    3    2      8     (I)

        3.2. Geschichte und Kultur    -         3      3     III

        3.3. Biologie und Ökologie    2    -           2     III

    4.  Tourismus, Wirtschaft und

        Recht:

        4.1. Tourismusgeografie       -    -    3      3     III

        4.2. Tourismus und

             Marketing                -    2    1      3     II

        4.3. Betriebs- und

             Volkswirtschaft          2    2    2      6     II

        4.4. Rechnungswesen *4)       3    3    2      8      I

        4.5. Politische Bildung

             und Recht                -    2    -      2     III

    5.  Ernährung und Gastronomie:

        5.1. Ernährung                2    -    -      2     III

        5.2. Küchenorganisation und

             Kochen                   4    3    3     10     IV

        5.3. Getränke                 -    2    -      2     III

        5.4. Serviceorganisation

             und Servieren            3    3    2      8     IV

    6.  Betriebspraktikum:            3    3    2      8     (Va)

    7.  Bewegung und Sport;

        Sportliche Animation:         2    2    2      6     IVa

Wochenstundenzahl Stammbereich      31   33   29     93

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches gemäß

Abschnitt A.2.                                       12

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl                             105

____________________________________________________________________

  A.2.  Schulautonomer

        Erweiterungsbereich *5)

        (Schulautonome

        Pflichtgegenstände)

    1.  Ausbildungsschwer-

        punkte: *6)                   -   3-6  3-6

        1.1. Ausbildungsschwer-

             punkte mit

             vorgegebenen Inhalten:

             Hotel und Gastronomie                           III

             Gastronomie und

             Ernährung                                       IV

        1.2. Ausbildungsschwer-

             punkte ohne

             vorgegebene

             Inhalte: *7)

             Fremdsprachenschwer-

             punkt                                            I

             IT-Schwerpunkt                                   I

             Fachtheoretischer

             Schwerpunkt                                     III

             Fachpraktischer

             Schwerpunkt                                     IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Ausbildungsschwerpunkte              -   3-6  3-6

____________________________________________________________________

    2.  Seminare: *7)

        Fremdsprachenseminar                                  I

        Betriebsorganisatorisches

        Seminar                                               I

        IT-Seminar                                            I

        Allgemein bildendes Seminar                          III

        Naturwissenschaftliches

        Seminar                                              III

        Persönlichkeitsbildendes

        Seminar                                              III

        Fachtheoretisches Seminar                            III

        Praxisseminar                                        IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare                           0-6

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Erweiterungsbereich                                  12

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 24 Wochen vor Eintritt

in die 3. Klasse

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und

unverbindliche Übungen *5)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

*2) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*3) Mit elektronischer Datenverarbeitung.

*4) Mit Computerunterstützung.

*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest sechs Wochenstunden zu führen.

*7) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Hotelfachschule dient im Sinne der Paragraphen 52 und 58 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb von Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere der Hotellerie und Gastronomie.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler zur unmittelbaren Ausübung von Berufen in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft befähigen.

Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.

Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen

  • Strichaufzählung
    mobil und flexibel sein
  • Strichaufzählung
    kritikfähig sein sowie
  • Strichaufzählung
    eigenverantwortlich,
  • Strichaufzählung
    sozial engagiert,
  • Strichaufzählung
    kreativ,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerecht,
  • Strichaufzählung
    selbsttätig und
  • Strichaufzählung
    unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung handeln können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhangs zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Es empfiehlt sich, besonders in der 1. Klasse alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.

Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für die Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen. Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. Ziffer 2
    SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbst in der Lage sein, Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle des Tourismus, insbesondere der Hotellerie, unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Wissens in einfacher Form sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    über Österreich als Tourismusdestination informieren können;
  • Strichaufzählung
    kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Besonderheiten ausgewählter Länder des englischen Sprachraumes kennen;
  • Strichaufzählung
    über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung und den Nutzen der Kenntnis weiterer Fremdsprachen in Privat- und Berufsleben bewusst sein.
Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B1 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag und Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich wie zB Familie und Freunde, soziale Beziehungen, persönliche Interessen und Freizeit, Vorlieben und Abneigungen; Notizen, Kurzberichte über Erlebnisse.

Berufliches Umfeld:

Alltäglichen Situationen als Touristin bzw. Tourist (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung).

Allgemeine Themen:

Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region; Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Persönliches Umfeld:

Gespräche über Erlebtes, Vorkommnisse des Alltags, Interessen, persönliche Erfahrungen; Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, umfassende Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (von der Tischreservierung bis zur Rechnungslegung, einfache österreichische Speisen und Getränke);

Art und Angebot von Unterkünften und gastronomischen Einrichtungen;

Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.

Allgemeine Themen:

Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;

Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;

Wesentliche Aspekte der interkulturellen Kommunikation;

Kurzberichte und Mitteilungen zu allgemeinen oder beruflichen Themen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Persönliches Umfeld:
    Die eigene Ausbildung;
    Einfache Gespräche über Arbeitswelt und Freizeitverhalten.

Berufliches Umfeld:

Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung (zB Kundenwünsche erkennen und darauf angemessen reagieren, Auskünfte über das touristische Angebot des Ortes und der Region; Behandlung mündlicher Beschwerden);

Einfache Formen der Gästekorrespondenz;

Tätigkeitsfelder in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Einfache berufsrelevante Sachtexte;

Materialien über Tourismusbetriebe analysieren und auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten;

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen;

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Allgemeine Themen:

Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen;

Wirtschaftliche, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;

Einfache Präsentationen zu aktuellen allgemeinen oder beruflichen Themen;

Gespräche über interkulturelle Themen.

Schularbeiten:

1.- 3. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.2. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den gegenwärtigen Stand der touristischen Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und deren Einsatzmöglichkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung ergonomischer Faktoren und deren Auswirkungen kennen;
  • Strichaufzählung
    über das aktuelle Angebot der Hardwarekomponenten in der Informationstechnologie Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Funktionen eines Betriebssystems beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Standard-Office-Software mit Schwerpunkten aus den Bereichen Textverarbeitung und Präsentation zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das touristische Potenzial des Internets erkennen und optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig tourismusspezifische Textsorten formal und sprachlich richtig erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Grundlagen der Informationstechnologie:
    Wesentliche Hardwarekomponenten;
    Grundlegende Funktionen eines Betriebssystems;
    Unterschiedliche Eingabemöglichkeiten.

Standardsoftware:

Textverarbeitungs- und Präsentationsprogramme;

Verknüpfung mit anderen Programmen, zB Serienbriefe,

Direct-mailing.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung;

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und

außerbetrieblicher Schriftstücke;

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Publishing:
    Einführung in ein Publishing-Programm;

Texteingabe und Verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen

inklusive Einbindung von Graphiken;

Druckgestaltung, Erstellen von Druckdateien.

Persönliches Informationsmanagement:

Aufgaben- und Terminverwaltung;

Formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen

Kommunikation.

Internet:

Nutzung des World Wide Web.

Schularbeiten:

1.-2. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.3. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    über Kenntnisse hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht verfügen;
  • Strichaufzählung
    Standard-Software aus den Bereichen Tabellenkalkulation und Datenbanken zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    digitale Online-Inhalte erstellen und warten können;
  • Strichaufzählung
    tourismusspezifische Online Content Management Systeme benutzen können;
  • Strichaufzählung
    die Vorteile von Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    tourismusspezifische Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Informationsanalyse:
    Informationsrecherche und Informationsprüfung;
    Analyse und Verdichtung von Informationen.
    Datenschutz und Urheberrecht;
    Datensicherheit und Datensicherung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation-, Datenbank- und Bildbearbeitungsprogramme.

Datenaustausch:

Statischer Datenaustausch;

Dateiformate.

Web Publishing:

Erstellen von statischen Online-Inhalten;

Benutzerführung und Screendesigns;

Verwendung eines touristischen Online Content Management Systems.

Netzwerke:

Grundlagen.

Schularbeiten:

  1. Ziffer 3
    Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.4. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Kommunikationsebenen kennen;
  • Strichaufzählung
    Argumente, Gespräche und Präsentationen sowie Reden aufbauen, strukturieren und in unterschiedlichen Situationen praxisgerecht umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Gespräche mit Gästen (zB Verkaufsgespräche) führen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken erkennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    angemessenes Feedback geben und annehmen können;
  • Strichaufzählung
    mit Lampenfieber und Redeangst umgehen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Kommunikation:
    Ebenen und Grundregeln;
    Wirkung von Sprache und Körpersprache;
    Stimm- und Atemtechnik;
    Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).

Gesprächsführung:

Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Umgang mit Stress und Ärger); Verkaufs- und Beschwerdegespräch.

Präsentation:

Arten;

Sprech- und Redetechnik, Medieneinsatz;

Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;

Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;

Persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild);

Feedback geben und annehmen;

Selbstpräsentation (Bewerbungsgespräch).

3. ALLGEMEINBILDUNG

3.1. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich im persönlichen und beruflichen Alltag unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren;
  • Strichaufzählung
    schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten, wiedergeben und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Texte, insbesondere mit touristischem Anwendungsbereich, verfassen und adäquat gestalten können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität textsortenspezifisch entwickeln und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    mit ausgewählten Werken der deutschsprachigen, insbesondere der österreichischen Literatur vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck gesichert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke, einschlägige berufsbezogene Informationsquellen und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen und Quellen angeben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Charakterisieren,

Diskutieren;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten.

Medien:

Arten und Funktionen.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Grammatische Strukturen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Kommentieren,

Diskutieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten.

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen anhand

ausgewählter literarischer Beispiele.

Medien:

Kritische Analyse des Medienkonsums.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;

Grammatische Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren,

Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen anhand

ausgewählter literarischer Beispiele.

Medien:

Sprache der Medien.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;

Grammatische Strukturen.

Schularbeiten:

1.-2. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

  1. Ziffer 3
    Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

3.2. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktkultur fähig und bereit sein;
  • Strichaufzählung
    über die historische Entwicklung des Tourismus Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe als Grundlage für den österreichischen Tourismus erkennen und nutzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Stellenwert der Geschichte (Aufgaben und Methoden). Soziale, kulturelle, politische und ökonomische Entwicklungen von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Die Welt im 20. und 21. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung von Österreich.
Krisenherde und -regionen – politisch, religiös, ethnisch;
Genozide und Holocaust.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.3. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Rolle des Menschen im System Natur und im System Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Wert eines gesunden menschlichen Körpers kennen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen können;
  • Strichaufzählung
    Hygienemaßnahmen und Gesundheitsvorsorge im persönlichen und betrieblichen Umfeld setzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Kur- und Gesundheitstourismus kennen;
  • Strichaufzählung
    über eine umfassende Gesundheitsvorsorge für den Reisetourismus informieren können;
  • Strichaufzählung
    über Grundkenntnisse der Ökologie verfügen sowie sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    für aktuelle gesellschaftspolitische Probleme und Anliegen in den Bereichen Gesundheit und Ökologie sensibilisiert sein und dazu begründet Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Grundlagen:
    Zellbiologie, Mikrobiologie und Hygiene.

Gesundheitsvorsorge im Tourismus:

Hygienemaßnahmen in touristischen Betrieben;

Reisekrankheiten, Seuchen, Epidemien und Vorsorge;

Erste Hilfe.

Wellness, Gesundheit und Gesunderhaltung:

Ausgewählte Funktionen menschlicher Organsysteme;

Vorsorgemaßnahmen bei besonderen Problemfeldern sowie Zivilisationserkrankungen (Suchtprävention;

Stoffwechselerkrankungen; Essstörungen, Diabetes; Krebs;

Psychohygiene);

Ergonomie;

Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes;

Besondere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Kuren; Wellness).

Ökologie unter Berücksichtigung touristischer Aspekte:

Grundbegriffe;

Wechselwirkung zwischen Natur-/Kulturlandschaften und Tourismus;

nachhaltiger Tourismus;

Spezielle Aspekte der Ökologie.

Genetik:

Grundbegriffe.

  1. Ziffer 4
    TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

4.1. TOURISMUSGEOGRAFIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    wesentliche topografische Elemente nationaler und internationaler Tourismusdestinationen kennen;
  • Strichaufzählung
    geografische Informationen von Reisekatalogen und Reiseführern erläutern können;
  • Strichaufzählung
    typische Angebote ausgewählter Destinationen kennen;
  • Strichaufzählung
    die ökologische, wirtschaftliche und soziale Wechselwirkung zwischen touristischem Angebot und touristischer Nachfrage erkennen können;
  • Strichaufzählung
    die Begrenztheit landschaftlicher Ressourcen in touristischen Destinationen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Physiogeografische und humangeografische Gliederungen der Regionen der Erde.

Die geografische Lage nationaler und internationaler Reiseziele.

Ausgewählte touristische Reisedestinationen.

Österreich.

4.2. TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Methoden des Marketings kennen;
  • Strichaufzählung
    die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;
  • Strichaufzählung
    kundenorientiert denken können;
  • Strichaufzählung
    im Verkaufsgespräch überzeugen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Tourismus:
    System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;
    Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus;

Voraussetzungen für das touristische Angebot (Natur, Nachhaltigkeit, Kultur); Umfeldfaktoren;

Entwicklung des Tourismus, Statistik;

Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Tourismusorganisationen in Österreich;

Tourismuspolitik;

Rechtsgrundlagen.

Marketing:

Instrumente, Strategien, Ziele;

Marktforschung; touristische Quellmärkte;

Markenentwicklung.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Reisebüro;
    Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote;
    Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business.

4.3. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation hotel- und gastgewerblicher Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung in Grundzügen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung sowie des Qualitätsmanagements anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen;
  • Strichaufzählung
    den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;
  • Strichaufzählung
    ein betriebswirtschaftliches Projekt im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    sich praxisgerecht bewerben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Grundlagen der Wirtschaft;
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.

Spezielle Dienstleistungsbetriebe:

Versicherung;

Banken.

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Gastgewerbe (Betriebsarten und -formen, Einteilung der Betriebe, Ausstattung, Rechtsformen).

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Richtige Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, Unfallverhütung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Organisation von Hotels und gastronomischen Betrieben (Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen;
    Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung);
Hotelvertragsbedingungen.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Abschluss, Erfüllung – Nichterfüllung,

Vertragsgestaltung;

Konsumentenschutz.

Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Unternehmen:
    Gründung, Finanzierung und Investition;

Unternehmensführung (Qualitätsmanagement, Personalmanagement, Projektmanagement, Kooperation und Konzentration);

Formen der Veranlagung.

Volkswirtschaft:

Grundbegriffe, Ziele;

Wirtschaftsstruktur Österreichs.

4.4. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Hotel- und Gastgewerbebetrieben durchführen können;
  • Strichaufzählung
    für Hotel- und Gastgewerbebetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    die Systeme und Methoden der für Hotel- und Gastgewerbebetriebe spezifischen Kostenrechnung kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden in Grundzügen kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Personalverrechnung unter Berücksichtigung hotel- und gastgewerblicher Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die für den Hotel- und Gastgewerbebetrieb wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Grundlagen des Rechnungswesens.

System der doppelten Buchführung:

Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit

Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

Grundaufzeichnungen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Personalverrechnung:
    Besonderheiten des Hotel- und Gastgewerbes;
    Einfache Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Kostenrechnung im Hotel- und Gastgewerbe:

Voll- und Teilkostenrechnung, Direct-Costing;

Kalkulationen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Jahresabschluss:

Einfache Beispiele der Bewertung und Verbuchung des Vermögens und

der Schulden;

Jahresabschluss von Einzelunternehmen.

Steuern und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben in Grundzügen.

Schularbeiten:

1.-2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;

  1. Ziffer 3
    Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

4.5. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;
  • Strichaufzählung
    mit den in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffen aus der österreichischen Politik und Rechtspraxis vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Grundkenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der persönlichen Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben sowie der Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung erkennen;
  • Strichaufzählung
    die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Rechtsstruktur Österreichs:
    Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;
    Aufgaben des Staates;

Stufenbau der Rechtsordnung.

Österreichische Bundesverfassung.

Gesetzgebung.

Gerichtsbarkeit und Mediation.

Politische Willensbildung.

Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft.

Europäische Union.

Völkerrecht:

Internationale Organisationen;

Friedenssicherung.

Allgemeines Privatrecht.

Handelsrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;

Sozialversicherung;

Arbeitslosenversicherung;

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Gewerberecht:

Arten der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus; Zugangsvoraussetzungen;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes;

Behörden und Verfahren in Grundzügen.

Vereinsrecht.

Insolvenzrecht:

Ausgleich; Konkurs.

Strafrecht.

  1. Ziffer 5
    ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

5.1. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Gesundheit kennen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammensetzung ausgewählter Lebens- und Genussmittel und deren Auswirkung auf die Ernährung kennen;
  • Strichaufzählung
    im Einkaufsprozess ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen können;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen der Diätetik kennen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden und Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
Verdauung und Stoffwechsel.
Energie- und Nährstoffbedarf.
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische,
volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung der Lebens- und Genussmittel.
Einkaufen, Bevorraten und Lagern.
Fertig- und Teilfertigprodukte in der Ernährung;
Lebensmittelzusatz- und Schadstoffe;
Behandlung und Konservierung von Lebensmitteln.
Produktionsformen.
Geltende Hygienerichtlinien.
Lebensmittelrecht.
Ernährungsverhalten;
Folgen von Fehlernährung;
Aktuelle Ernährungstrends.
Grundzüge der Diätetik.

5.2. KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe organisatorisch und ergonomisch richtig und nach geltenden Hygienestandards durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Küchenabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können;
  • Strichaufzählung
    Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Maschinen und Geräte rationell und sicherheitsbewusst handhaben können;
  • Strichaufzählung
    in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    qualitätsbewusst einkaufen und eine entsprechende Lagerführung durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Berufsbild des Kochs.
Küchenbrigade.
Grundlagen der Küchenorganisation.
Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einrichtung und Inventar.
Fachsprache.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten.
Kochtechnische Grundfertigkeiten.
Grundzubereitungsarten.
Grundteige und -massen.
Nationale Speisen. Frühstücksspeisen.

  1. Ziffer 2
    Klasse
Einkauf und Lagerung.
Menüplanung.
Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung
saisonaler und regionaler Schwerpunkte.
Ausgewählte Zubereitungsarten.
Gemeinschaftsverpflegung.
Verwendung von Convenience-Produkten.
Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller
Technologien.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Menüplanung.
Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung aktueller Trends.
Mehrgängige Speisefolgen zu verschiedenen Anlässen.
Innovative Kochtechniken.
Buffet, Bankett und Catering.
Küchenorganisation und Zeitmanagement.

5.3. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über grundlegende Kenntnisse über handelsübliche Getränke verfügen;
  • Strichaufzählung
    die ernährungsphysiologische Bedeutung der Getränke kennen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Alkoholfreie Getränke.
Alkaloidhältige Getränke.
Biere.
Grundzüge der Weinproduktion;
Weinbauland Österreich;
Ausgewählte internationale Weinbauländer.
Versetzte Weine.
Spirituosen.
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

5.4. SERVICEORGANISATION UND SERVIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    dem Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann entsprechend die Serviceabläufe planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes. Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung.
Tischkultur.
Gedeckarten.
Tischgestaltung.
Grundlagen der Serviceorganisation.
Servierarten und -systeme.
Inventar und Mise en place.
Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.
Einfaches Frühstücksservice.
Menüservice.
Service von offenen Getränken.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
Speisen-, Menü- und Getränkekarten.
Wein- und erweitertes Getränkeservice.
Kaffeehauskultur.
Frühstücksbuffet und erweiterte Frühstücksformen.
Buffet, Bankett und Catering.
Tagungsbetreuung.
Gästebetreuung und aktiver Verkauf.
Bonier- und Abrechnungssysteme.
Ess- und Trinkgewohnheiten in verschiedenen Kulturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
Service von Spezialgerichten.
Tätigkeiten am Tisch des Gastes.
Menü- und à la carte Service.
Harmonie von Speisen und Getränken.
Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.
Tätigkeiten in der Bar.
Kostenkalkulation und Preisgestaltung.
Verrechnung mit dem Gast.

6. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team Aufgaben durchführen können;
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse:

Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den dem Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten. Fachsprache.

Branchenübliche Software.

  1. Ziffer 7
    BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine Klasse oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. Ziffer eins
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Managements kennen;
  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte durchführen und dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Aufbaues und der Nutzung von Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.

1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

HOTEL UND GASTRONOMIE

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Trends in der Hotellerie und Gastronomie.
    Kooperationen in der Hotellerie.
    Reservierungssysteme.
    Instandhaltung und Umweltmanagement.
    Veranstaltungsmanagement.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Reservierungssysteme.
    Qualitätsmanagement.
    Unternehmensgründung und -übernahme.
    Beschwerdemanagement.
    Berufsfeldbezogene Netzwerke.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

GASTRONOMIE UND ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ergänzend zur allgemeinen Bildungs- und Lehraufgabe der Ausbildungsschwerpunkte sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    selbstständig und in Teamarbeit verkaufswirksame Speisen und Speisefolgen routiniert herstellen und diese mit korrespondierenden Getränken verkaufen und fachgerecht servieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Trends in der Gastronomie.
    Instandhaltung und Umweltmanagement.
    Systemgastronomie, Erlebnisgastronomie und Franchising.

Menüplanung und Zubereitung von Speisen unter besonderer Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und aktueller Trends.

Gästebetreuung und aktiver Verkauf.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Menüplanung und Zubereitung von Speisen unter besonderer Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und aktueller Trends.

Gästebetreuung und aktiver Verkauf.

Qualitätsmanagement.

Personalorganisation und Dienstplangestaltung.

Berufliche Netzwerke.

1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Schwerpunkt geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Fachpraktischer Schwerpunkt:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen.

Bei allen Schwerpunkten mit Ausnahme des fachpraktischen

Schwerpunktes:

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 24 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevantenarbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw.. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Schlagworte

Informationsmanagement, Betriebswirtschaft, Sicherheitsstandard,
Kulturleben, Bedarfssituation, Stammbereich, Bildungsaufgabe,
Lehrmethode, Arbeitgebervertretung, Privatleben, Kundenbetreuung,
Beherbergungsbetrieb, Tourismuswirtschaft, Informationstechnologie,
Bürotechnologie, Textverarbeitungsprogramm, Aufgabenverwaltung,
Tabellenkalkulationsprogramm, Datenbankprogramm, Stimmtechnik,
Verkaufsgespräch, Sprechtechnik, Rechtschreibregel, Naturlandschaft,
Ortsebene, Landesebene, Mitarbeiterinnenführung, Betriebsform,
Hotelgewerbebetrieb, Bilanzrechnung, Hotelgewerbe, Lohnabrechnung,
Vollkostenrechnung, Energiebedarf, Vorbereitung, Personalhygiene,
Betriebshygiene, Grundmasse, Mengenberechnung, Serviersystem,
Speisenkarte, Menükarte, Boniersystem, Unternehmensübernahme

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40082054