Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 257/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 728 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/02Anlage eins /, 02
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
Text
Allgemeines Bildungsziel:
Der Lehrgang hat das Ziel, die Studierenden in einem viersemestrigen Ausbildungsgang in ihre grundlegenden Aufgaben so einzuführen, daß sie imstande sind, ihren Lehr- und Erziehungsauftrag in der Berufsschule bzw. an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten zu erfüllen. Im besonderen sollen sie in die Lage versetzt werden, sich auf den Unterricht vorzubereiten, den Unterricht nach didaktisch-methodischen Grundsätzen zu führen, ihre Arbeit kritisch zu bewerten und ihre administrativen Aufgaben als Lehrer zu bewältigen.
Darüber hinaus sollen sie durch die erfolgreiche Absolvierung des gesamten Lehrganges eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufspädagogische Akademie erwerben, um diese in zwei Semestern erfolgreich abschließen zu können.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Dokumentnummer
NOR12102266
Alte Dokumentnummer
N6198615477S