Kurztitel
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 257/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 728 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/05Anlage eins /, 05
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
Text
Pädagogische Psychologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll die für Erziehung und Unterricht bedeutsamen psychologischen Faktoren kennen.
Lehrstoff:
Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen:
Phasen, Verhaltensformen.
Gesetzmäßigkeiten des Lernens:
Klassisches Konditionieren, operantes Konditionieren, Modellernen;
Übung, Wiederholung, Vergessen.
Lern- und Verhaltensschwierigkeiten:
Ursachen, Bewältigung.
Sozialpsychologie:
Gruppenstrukturen und Gruppenprozesse; die Klasse als soziale Gruppe.