Kurztitel
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 257/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 728 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/06Anlage eins /, 06
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
Text
Schulrecht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll die für die Berufsschule bzw. mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten bedeutsamen schulrechtlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Schulorganisationsrecht:
Aufgaben und Organisation der Berufsschulen bzw. der mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten.
Schulunterrichtsrecht:
Unterrichtsordnung, Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung, Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen; Schulordnung, Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte; Verfahrensbestimmungen.
Überblick über das Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrer an Berufsschulen bzw. an den mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten. Bundes-Personalvertretungsrecht.