Rechtstracker.at

Anl. 1/06

Fassungen
01.09.1986 bis 27.11.1992 — BGBl. Nr. 257/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0601.09.198627.11.1992 BGBl. Nr. 257/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 728 aus 1992,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 06

Inkrafttretensdatum

01.09.1986BGBl. Nr. 257/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.1992aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation

Text

Schulrecht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll die für die Berufsschule bzw. mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten bedeutsamen schulrechtlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

Schulorganisationsrecht:

Aufgaben und Organisation der Berufsschulen bzw. der mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten.

Schulunterrichtsrecht:

Unterrichtsordnung, Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung, Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen; Schulordnung, Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte; Verfahrensbestimmungen.

Überblick über das Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrer an Berufsschulen bzw. an den mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten. Bundes-Personalvertretungsrecht.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008597

Dokumentnummer

NOR12102270

Alte Dokumentnummer

N6198615481S