Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 257/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 728 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/08Anlage eins /, 08
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
Text
Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll Unterrichtsmittel einsetzen und herstellen können.
Lehrstoff:
Unterrichtsmittel:
Schultafel, Overheadprojektor, Diaprojektor; Kassettenrecorder, Videorecorder, Filmprojektor. Anschauungsmittel und -materialien.
Herstellen von Unterrichtsbehelfen.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Dokumentnummer
NOR12102272
Alte Dokumentnummer
N6198615483S