Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 257/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 728 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/10Anlage eins /, 10
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
Text
Werkstättenbetriebslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll Aufbau und Organisation sowie die pädagogische Funktion der Schulwerkstätten auch unter Einbeziehung der EDV kennen.
Lehrstoff:
Pädagogische Funktionen technisch-organisatorischer Maßnahmen innerhalb des praktischen Unterrichtes: Lehrplan;
Lehrstoffverteilung; Einzelarbeit, Gruppenarbeit; Werkstättenheft.
Werkstättenfertigung; Arbeitsabläufe nach Refa (Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung; Betriebsmittel; Inventar- und Materialverwaltung).
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Dokumentnummer
NOR12102274
Alte Dokumentnummer
N6198615485S