Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 257/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 728 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/13Anlage eins /, 13
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
Text
Sprecherziehung und Sprachpflege
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll sich im Unterricht in unmißverständlicher, das Lernen fördernder Weise, ausdrücken können.
Lehrstoff:
Sprecherziehung:
Übungen zum Beherrschen der wichtigsten Mittel des stimmlichen
Ausdrucks.
Sprachpflege:
Übungen im Unterrichtsvortrag und im Unterrichtsgespräch. Sachlicher Vortrag und Überzeugungsrede. Methoden des Rollenspiels. Schriftliche Arbeiten: Führung von Protokollen; Referatsfassungen.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Dokumentnummer
NOR12102310
Alte Dokumentnummer
N6198615660S