Kurztitel
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 257/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 728 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/14Anlage eins /, 14
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
Text
Gemeinsame didaktische Grundsätze:
Die Ausbildung, die den Fernunterricht einschließt, gliedert sich in eine Sozialphase und eine Individualphase, wobei in der Stundentafel nur das Ausmaß der Sozialphase angegeben ist.
Die Art der Durchführung der Sozialphase ist den einzelnen Pädagogischen Instituten überlassen, doch ist die Aufteilung und Reihung der Pflichtgegenstände und des Lehrstoffes zeitlich auf die Erfordernisse der Studierenden abzustimmen. Die Anzahl der Pflichtgegenstände ist in der Anfangsphase der Ausbildung so einzuschränken, daß eine gründliche Erarbeitung des Lehrstoffes gewährleistet ist.
Bei der Auswahl der Stoffgebiete ist möglichst nach exemplarischen Grundsätzen vorzugehen, wobei einerseits auf die selbständige Mitarbeit, andererseits auf die Formen des sozialen Lernens besonderer Wert zu legen ist.
Zur sinnvollen Durchführung des Lehrganges sind die länderübergreifende Zusammenarbeit der Pädagogischen Institute sowie die Kontaktnahme mit den Berufspädagogischen Akademien dienlich.
Im Rahmen der Individualphase des Pflichtgegenstandes „Fachliche Bildung“ ist die Teilnahme des Studierenden an einem geeigneten Fachseminar zu empfehlen.
In der Sozialphase ist in Vorlesungen, Seminaren und Übungen das für die Berufstätigkeit notwendige Wissen und Können in einer Weise zu vermitteln, daß es von den Studierenden anhand von bereitgestellten Materialien in der Individualphase und in der Schulpraxis selbständig weiterverarbeitet werden kann. In dafür geeigneten Fällen soll die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen; dies soll insbesondere durch Hinweise auf die verwendete und weiterführende Literatur geschehen. Überdies sollen für die Individualphase Aufgaben gestellt werden, die mit der Schulpraxis der Studierenden in direktem Zusammenhang stehen.
Dem fächerübergreifenden Prinzip ist Rechnung zu tragen.
Didaktik und Methodik im Unterricht sollen im Hinblick auf die Lehrtätigkeit der Studierenden vorbildlich dokumentieren, wie Schüler angeleitet werden können, Grundlegendes und Wesentliches zu erkennen, Neues mit Interesse aufzunehmen und zu verfolgen sowie Freude an der eigenen Arbeit und Leistung zu empfinden.