Kurztitel
Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 460/1986Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1986,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufbauend auf den Ertrag des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen soll im Fach „Evangelische Religion'' die berufsbezogene Befähigung erworben werden, Evangelische Religionspädagogik an der Pädagogischen Akademie zu studieren.
Dazu ist die Einsicht in die Prozeßhaftigkeit des bereits vorhandenen Wissensgutes zu wecken und die Fertigkeit zum selbständigen Bildungserwerb zu erweitern.
Schwerpunkte und Themenbereiche des Lehrstoffes:
Grundfragen Christlicher Erziehung - die religiöse Formung der Familie und Gesellschaft.
Einführung in die Grundfragen der Religionspsychologie und Religionssoziologie.
Einführung in die religionspädagogischen Aspekte des bereits erworbenen Wissensgutes.
Übende Einsicht in die Bedeutung gruppendynamischer Vorgänge für die christliche Erziehung.
Erschließung der Eigenart evangelischer Kirchlichkeit und ihr Beitrag zur mitverantwortlichen Teilnahme an den Prozessen der Schule und der Schulentwicklung.
Einführung in die Methoden der Schriftauslegung als Voraussetzung für die didaktische und methodische Entscheidung bei der Umsetzung biblischer Texte für Kinder und Jugendliche.
Der Beitrag der Evangelischen Glaubenslehre und Ethik zu einer kritischen Erziehungs- und Unterrichtspraxis im Zusammenhang mit der Wichtigkeit der Rechtfertigungslehre für die Persönlichkeitsentwicklung des mündigen Menschen.
Begegnung mit religiöser Wirklichkeit und der Religionskritik.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß die Modellhaftigkeit der Lernprozesse für das Studium an der Pädagogischen Akademie, sowie für die spätere kompetente berufliche Tätigkeit, im Vordergrund steht.
Gruppenarbeit und selbständiges Studieren werden daher neben der Lehrerinformation breiten Raum einnehmen müssen.