Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 460/1986Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/5Anlage eins /, 5
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
HUMANWISSENSCHAFTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Reflexion und Aufarbeitung der bisherigen schulischen und didaktischen Erfahrungen aus erziehungswissenschaftlicher, unterrichtswissenschaftlicher, psychologischer und soziologischer Sicht; Kennenlernen einführender humanwissenschaftlicher Fachliteratur; Vertrautmachen mit Grundbegriffen des Erziehungs- und Unterrichtswesens.
Lehrstoff:
Prozesse und Institutionen der primären und sekundären Sozialisation.
Grundzüge der körperlichen und seelischen Entwicklung des Vorschulkindes und des Schulkindes.
Grundlegende Bedingungen für Erziehung und Unterricht. Struktur des österreichischen Bildungssystems.
Dokumentnummer
NOR12102301
Alte Dokumentnummer
N6198615512S