Rechtstracker.at

Anl. 1/06

Fassungen
01.09.1986 bis 15.07.1992 — BGBl. Nr. 460/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0601.09.198615.07.1992 BGBl. Nr. 460/1986 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1986,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1986BGBl. Nr. 460/1986

Außerkrafttretensdatum

15.07.1992

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführung zu Sicherheit und zu Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache; Kenntnis der Wort- und Satzgrammatik sowie eine weitgehende Sicherheit in der Schreibrichtigkeit; Auseinandersetzung mit literarischen Werken der Vergangenheit und der Gegenwart in der Studienveranstaltung und durch weiterführende selbständige Beschäftigung.

Lehrstoff:

Mündliche Sprachverwendung:

Sprechen als kommunikativer Vorgang. Sprachliche und nichtsprachliche Mittel der Kommunikation. Erproben von Gesprächsformen zu aktuellen, insbesondere berufsbezogenen Themen. Referate über selbstgewählte oder vorgegebene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Dichtung, Presse, Film, Fernsehen, Hörfunk). Sprechübungen unter besonderer Berücksichtigung der Artikulation und der Stimmführung.

Schriftliche Sprachverwendung:

Übungen zum Verfassen von Texten unter Berücksichtigung der Kommunikationsfaktoren (Adressat, Intention, Situation, Medium) an ausgewählten Beispielen. Kürzen, Erweitern und Zusammenfassen vorgegebener Texte; Gliederungsübungen. Übungen zum Gestalten einer Facharbeit. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen. Hinführen zu Genauigkeit. Anschaulichkeit und Angemessenheit des Ausdrucks.

Sprach- und Stilkunde:

Lexikalische und grammatische Mittel des Ausdrucks; ihre Anwendung in situativen und gedanklichen Zusammenhängen. Übungen zur Bereicherung des Wortschatzes; Übungen zu Grammatik und Rechtschreibung. Einblicke in den Zusammenhang von Sprachgebrauch, Denken und Handeln. Übungen zur Satzlehre mit besonderer Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Lektüre und Textbetrachtung:

Weckung und Förderung des literarischen Interesses anhand geeigneter Texte. Orientierung über Strömungen, Tendenzen und Erscheinungsformen zeitgenössischer Literatur. Grundbegriffe der Poetik anhand von Beispielen.

Gesetzesnummer

10008598

Dokumentnummer

NOR12102302

Alte Dokumentnummer

N6198615513S