Kurztitel
Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 460/1986Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/10Anlage eins /, 10
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Weckung und Vertiefung des Verständnisses für chemische Vorgänge in Natur und Technik; Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die wichtigsten Stoffklassen und deren charakteristischen Eigenschaften. Kennenlernen chemischer Arbeitsmethoden zur Erkennung von Stoffen und stofflichen Veränderungen; Weckung eines Sicherheitsbewußtseins beim Umgang mit Chemikalien im Alltag und in der technischen Anwendung; Erkennung der Bedeutung der Chemie bei der Gewinnung, Verarbeitung und Wiedergewinnung von Rohstoffen, bei der Gewinnung von Energie und bei der Bewältigung von Umweltproblemen.
Lehrstoff:
Aufbau, Eigenschaften und Reaktionen von Stoffen; Luft als Gemenge, Sauerstoff, Oxide; Wasser als Verbindung. Die Struktur der Atomhülle, Periodensystem, Metalle, Nichtmetalle, chemische Bindung.
Molekulare (Chlor, Schwefel, Stickstoff, Kohlenstoff), salzartige und metallische Stoffe.
Das chemische Gleichgewicht, der Energieumsatz chemischer Reaktionen, Gasreaktionen, (Ammoniaksynthese), Säure-Basen-Reaktionen, Bedeutung des pH-Wertes von Lösungen für Gewässer und Stoffwechselvorgänge.
Untersuchung von Wasserproben.
Erdöl als Rohstoff für die Herstellung organischer Verbindungen; Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen; Alkane als Energieträger, Alkene als Ausgangsstoffe für Kunststoffe; Alkohole und Carbonsäure.